Aus seiner Zelle soll ein 30-Jähriger einen großen Suchtgiftring in der Steiermark geleitet haben. Bald steht er mit seiner Frau, seinem Bruder und einem Jugendfreund sogar vor einem Geschworenengericht – ein Ereignis mit Seltenheitswert. Warum, das lesen Sie hier!
Von seiner Zelle in der Justizanstalt Stein (NÖ) aus steuerte ein Tschetschene (30), der unter anderem wegen Raubes eine längere Haftstrafe absitzt, ungeheure Drogen-Geschäfte in einem Ausmaß, das selbst hartgesottene Ermittler erschaudern ließ. Sein jüngerer Bruder (23, sitzt nun in U-Haft) arbeitete ihm ordentlich zu, fädelte neue Geschäfte ein und stellte den Kontakt zu Kunden und „neuen Mitarbeitern“ her.
Auch seine Ehefrau spannte der 30-Jährige ordentlich ins illegale Geschäft mit ein: Sie schmuggelte Handys in die Haftanstalten, um so eine rege Kommunikation und Organisation der kriminellen Machenschaften ihres Gatten und Schwagers aufrechtzuerhalten. Außerdem nahm sie das Bargeld aus Giftverkäufen entgegen und verwaltete es für Kurierfahrten.
Mit von der Partie war auch ein Jugendfreund (26) des 30-jährigen, inhaftierten Drogen-Chefs, der nicht einmal vor Folterhandlungen zurückschrak. So soll er einem Opfer mit einer Nagelschere mehrmals in den Oberschenkel und mit einem Messer in den Oberarm gestochen haben – nur schwer zu ertragende Fotos und Videos liegen der Polizei vor. Anderen brach er mit einem Faustschlag ins Gesicht den Unterkiefer, oder drohte mit an den Kopf gehaltener, geladener Pistole, die Familie zu töten, sollte das Opfer nicht für ihn dealen.
Lebenslange Haftstrafen stehen jetzt im Raum
Wie bereits berichtet, nahm die Polizei im Zuge der Operationen HOST und Kaukasus 42 Personen fest, die seit zumindest 2019 mit zumindest 1550 Kilo THC-haltigem Cannabis und Kokain im Mehrhundertkilo-Bereich gehandelt haben sollen. Die vier oben genannten Personen sollen die Köpfe dieses riesigen, straff organisierten Drogen-Clans gewesen sein, davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft Graz aus, wie deren Sprecher Christian Kroschl der „Krone“ bestätigt.
Das Suchtmittelgesetz sieht in Paragraf 28a Absatz 5 Folgendes vor: Wer große Mengen illegaler Drogen einführt oder weitergibt und dabei eine führende Rolle in einer Gruppe mit vielen Beteiligten spielt, muss mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder sogar lebenslanger Haft rechnen.

Anwalt Andreas Kleinbichler
Bild: Jürgen Fuchs
Ab 29. September müssen sich die drei Männer und die Frau sogar vor dem Geschworenengericht in Leoben verantworten, bestätigt Sabine Anzenberger, Sprecherin des Landesgerichts Leoben. „Etwas mit absolutem Seltenheitswert. Denn Geschworenengerichte sind laut Strafprozessordnung für schwere Verbrechen wie Mord, Mordversuch, Wiederbetätigung etc. zuständig. Sie werden aber auch bei Verbrechen, die mit lebenslanger Haft oder die mit einer Untergrenze von mindestens fünf und mehr als zehn Jahren bestraft werden, tätig“, erklärt Anwalt Andreas Kleinbichler.
Prozess unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen
„Das Suchtmittelgesetz sieht in Paragraf 28a Absatz 5 Folgendes vor: Wer große Mengen illegaler Drogen einführt oder weitergibt und dabei eine führende Rolle in einer Gruppe mit vielen Beteiligten spielt, muss mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder sogar lebenslanger Haft rechnen“, erläutert Kleinbichler diese Ausnahme-Bestimmung.
Der Prozess ist als äußerst heikel eingestuft und wird ob der angenommenen Gefährlichkeit der Angeklagten unter größten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
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