Gilt ab sofort

Land Salzburg erlaubt Abschuss von 15 Bibern

Salzburg
12.09.2025 11:17

Im Bundesland Salzburg tritt mit Freitag eine Verordnung in Kraft, mit der das Management der wild lebenden Biber „auf breitere Füße“ gestellt werden soll, wie die zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) betont. Die Verordnung sieht auch den Abschuss von bis zu 15 der rund 400 Biber vor. Die Naturschutzorganisation WWF sieht im neuen Regelwerk einen mehrfachen Verstoß gegen EU-Recht.

Ziel sei es, Konflikte mit Prävention, Entschädigung und auch der Erlegung zu minimieren, so Svazek: „An dieser Reihenfolge werden wir auch festhalten.“ Der Biberbestand im Bundesland Salzburg beträgt derzeit rund 400 Exemplare. Der Großteil der Reviere liegt entlang der Salzach im Flachgau und entlang der Saalach im Pinzgau. In der Begutachtung zum Verordnungsentwurf waren 17 Stellungnahmen abgegeben worden, die laut Svazek aber nur zum Teil eingearbeitet worden seien, da EU-rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Für 2026 sei aber bereits eine Novelle geplant, in der weitere Aspekte berücksichtigt werden sollen, etwa die aktuelle Entwicklung der Biberpopulation.

Entfernung von Dämmen und Abschuss
Die Verordnung sieht drei große Teilbereiche vor, nämlich die Entfernung von Dämmen, die Verbringung und den Abschuss von Bibern. Als Präventionsmaßnahmen sind unter anderem der Einzelschutz, das Anbringen von stark riechenden Substanzen zur Vertreibung, Entschädigungen und eine Biberprämie als Teil des Vertragsnaturschutzes sowie Beratung durch die Biberbeauftragte des Landes Salzburg vorgesehen.

Zustimmung von den Fischern
Zustimmung kommt vom Landesfischereiverband. „Biberbauten und ihre Dämme sind unüberwindbare Hürden für die Fische, die so teilweise nicht mehr ihre Laichplätze erreichen können“, sagte deren Geschäftsführerin Daniela Latzer. So könne etwa aktuell im Pinzgau die Äsche in Seitengewässern der Saalach die Eiablage nicht mehr durchführen. Aber auch die Ufervegetation würde unter dem Biber leiden, weil durch gefällte Bäume Beschattungsmöglichkeiten fehlen.

WWF: Biber weiter in keinem günstigen Erhaltungszustand
Für den WWF verstößt die Salzburger Landesregierung mit der Verordnung gleich mehrfach gegen EU-Recht, da Biber in der alpinen Region weiterhin in keinem günstigen Erhaltungszustand seien und die vorgeschriebene Alternativenprüfung nicht befolgt worden sei. „Mit ihrer rechtswidrigen Verordnung sabotiert die Salzburger Landesregierung langjährige Bemühungen im Artenschutz. Statt dieser populistischen Abschusspolitik braucht es konstruktive Maßnahmen für eine konfliktarme Koexistenz zwischen Mensch und Tier“, so WWF-Artenschutzexpertin Sarah Layendecker.

Der WWF fordert das Land auf, „den Biber als Nützling zu begreifen und mehr natürliche Lebensräume für den heimischen Nager zu schaffen“ – zum Beispiel durch ausgewiesene Uferrandstreifen. „Dadurch würde auch der Eintrag von Dünger und Pestiziden in die Gewässer verringert“, so Layendecker.

Porträt von Salzburg-Krone
Salzburg-Krone
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