Es waren „Schrottkisten“, wie die Richterin treffend formulierte. Und dennoch vergab ein einstiger Prüfstellen-Gutachter (70) in Innsbruck die begehrten Pickerl. Er musste sich dafür nun am Landesgericht Innsbruck wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten.
Die zwei Autos, denen der in Tirol lebende Deutsche bereitwillig die Pickerl ausstellte, waren wahrlich keine Prachtstücke auf vier Rädern mehr. Der erfahrene Gutachter hätte jedenfalls die „wirklich schweren Mängel“ sehen müssen, waren sich Richterin, Staatsanwalt und Sachverständiger einig.
Autos nach Verkauf aus Verkehr gezogen
Der Gutachter betonte jedenfalls, er könne mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen“, dass diese massiven Mängel erst nach dem Pickerl und der damit verbundenen Begutachtungen aufgetreten seien. Schließlich seien die im Anschluss verkauften Autos nur wenige Tage nach dem Pickerl aus dem Verkehr gezogen worden.
Angeklagter: „Nach bestem Wissen und Gewissen“
Der Angeklagte bekannte sich vor Richterin Helga Moser und den Schöffen dennoch „nicht schuldig“. Er habe „nach bestem Wissen und Gewissen geprüft“ und die Mängel damals so nicht wahrgenommen. Lediglich „leichte Mängel“ waren ihm aufgefallen, was er auch vermerkt habe. Erst jetzt, nachdem er die Fotos des Sachverständigen gesehen und dessen Gutachten gelesen habe (dort war etwa von riesigen Rostlöchern die Rede) sei ihm geworden klar, dass er „die Autos damals nicht hätte durchlassen dürfen“.
Schöffensenat: „Sie hätten Mängel erkennen müssen“
Nach kurzer Beratung fällten Moser und die Schöffen das Urteil: Ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von insgesamt 12.600 Euro. „Es gibt absolut keinen Zweifel daran, dass die Mängel zum Zeitpunkt der Begutachtung vorhanden waren. Sie hätten sie erkennen müssen“, erklärte Moser in ihrer Urteilsbegründung.
Es gebe lediglich zwei Erklärungen dafür, dass es anders war: „Entweder haben Sie das Auto gar nicht angesehen und es war ein Gefälligkeitsgutachten oder sie haben vor Ort bewusst nicht hingesehen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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