Damit rechtskräftig

Geldwäscherei: OLG bestätigt Mensdorff-Freispruch

Österreich
09.01.2014 10:47
Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist vom Vorwurf der Geldwäscherei rechtskräftig freigesprochen. Das Oberlandesgericht Wien hat am Donnerstag die gegen den Freispruch in erster Instanz gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen und die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts, das Mensdorff im Jänner 2013 freigesprochen hatte, bestätigt.

Mensdorff-Pouilly war vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmennetzwerk 12,64 Millionen Euro erhalten und das Vermögen verteilt zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. Das Erstgericht hatte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt gezeigt, dass Mensdorff-Pouilly Gelder von BAE Systems übernommen hatte, "aber wir wissen nicht, in welcher Funktion".

"Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", hielt der Erstrichter wörtlich fest. Eine Bestechung habe sich nicht nachweisen lassen.

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