Zwei weitere Monate

Antrag abgelehnt: René Benko bleibt in U-Haft!

Gericht
06.08.2025 16:04

René Benkos Antrag auf Enthaftung wurde abgelehnt, wie das Landesgericht für Strafsachen Wien mitteilte. Der gefallene Immobilienjongleur bleibt zumindest für zwei weitere Monate in U-Haft. 

Erst vor gut einem Monat hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen betrügerischer Krida gegen René Benko erhoben. Der Rekordpleitier sitzt seit 23. Jänner in Haft und versuchte seitdem wiederholt, auf freien Fuß gesetzt zu werden. 

Die Richterin blieb auch am Mittwoch hart: Wegen Tatbegehungsgefahr wird Benkos Untersuchungshaft für zwei weitere Monate verlängert. Spätestens am 6. Oktober muss dann erneut über eine Verlängerung entschieden werden, so das Landesgericht Wien.

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Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit.

Mitteilung des Landesgerichts für Strafsachen Wien

Erster Prozess nun doch in Innsbruck
Für die erste Verhandlung wird Benko in seine Heimatstadt Innsbruck zurückkehren. Der Oberste Gerichtshof hatte einen Antrag von Benkos Verteidiger Norbert Wess auf eine Verhandlung in Wien abgelehnt. Ein Termin für die Verhandlung steht bisher nicht fest, allerdings dürfte es darüber noch im August Gewissheit geben.

Zudem dürfte die WKStA in Kürze in einem weiteren Verfahren Anklage gegen den Tiroler Unternehmer erheben. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat die Abteilung einen weiteren Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. 

Untersuchungshaft in Österreich

Die Untersuchungshaft kann im Rahmen eines Strafverfahrens über einen Beschuldigten verhängt werden, sofern hinreichende Gründe wie etwa Flucht- oder Tatbegehungsgefahr vorliegen. Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftprüfungsverhandlung stattzufinden.

Ermittlungen zu zwölf weiteren Verfahrenssträngen
Rund um den Signa-Komplex laufen aktuell noch Ermittlungen zu mehreren Verfahrenssträngen – in so gut wie allen schreiben die Oberstaatsanwälte Benko eine zentrale Rolle zu. Es geht unter anderem um seinen persönlichen Konkurs als Einzelunternehmer, um ein Geldkarussell im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung und um sechs Luxusvillen, die vor dem großen Signa-Konkurs-Domino in eine Stiftung der Benkos nach Liechtenstein verschoben worden waren.

Eine erste Teil-Anklage wegen betrügerischer Krida befasst sich mit einer mutmaßlichen Geldverschiebung im Zuge der Insolvenz. Der Vorwurf: Benko soll damit Vermögenswerte verschwiegen und so die Gläubiger geschädigt haben. Dem Rekordpleitier droht eine Haftstrafe von ein bis zehn Jahren.

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