Auf den Arealen von Supermärkten kommt es zu immer mehr Bußgeldern durch eine dauerhafte Parkraumüberwachung. Ein Steirer suchte seine Tasche und musste anschließend rund 95 Euro berappen. Warum es nicht einmal für Sonderfälle eine Ausnahme gibt.
Immer öfter sorgen Parkstrafen bei Kunden diverser Supermärkte für Aufsehen. Denn die Überwachung der eigentlich kostenlosen Parkplätze wird aufgrund widerrechtlicher Dauerparker immer gängiger. Dieses Schicksal ereilte im Frühjahr auch einen Leser der „Steirerkrone“.
Herr H. vergaß seinen Rucksack am Parkplatz eines Lebensmittelhändlers in Seiersberg. Als er den Verlust bemerkte, fuhr der Pensionist gegen 21 Uhr zurück zum Supermarkt, um das Gelände nach seiner Tasche abzusuchen. Als er diese nicht finden konnte, entschied er sich für eine Verlustanzeige bei der Polizei und suchte dafür eine Dienststelle unweit der Filiale auf. Sein Auto parkte er währenddessen weiterhin am Areal des Supermarktes. Etwa zwei Monate nach dem Vorfall erreichte ihn schließlich ein Strafzettel in der Höhe von 95 Euro.
Ich finde es sehr schade, dass nicht einmal in einer Notsituation eine Ausnahme gemacht werden kann.
Herr H., „Krone“-Leser
Parkordnung ist klar ersichtlich
„Ich habe dann versucht, mit dem Lebensmittelkonzern Kontakt aufzunehmen und meine Situation zu schildern“, erzählt Herr H. Von diesem wurde er an die zuständige Parkraumüberwachung „Park & Control“ weitergeleitet. Diese erklärte ihm, dass das Bußgeld aufgrund des Verstoßes gegen die geltende Parkordnung jedoch nicht erlassen werden könne. Zu viele Vorfälle dieser Art gäbe es mittlerweile.
Auf Nachfrage bei der Überwachungsfirma wurde der „Krone“ mitgeteilt, dass die Bedingungen zur Nutzung der Parkfläche vor Ort klar ersichtlich seien. Warum das Gelände außerhalb der Öffnungszeiten nicht mit einer Schrankenanlage gesichert wird? „Am Standort befindet sich eine Tankstelle, weshalb die Installation einer Schrankenanlage nicht möglich ist. Die Zufahrt muss jederzeit gewährleistet bleiben. Die Parknutzung ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft“, so „Park & Control“. Herr H. hat seine Strafe mittlerweile bezahlt, bedauert aber, dass selbst in einer Ausnahmesituation wie dieser kein Kompromiss möglich ist.
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