Manuel Pfister, Experte für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark, kennt alle wichtigen Fakten rund um die Lehrabschlussprüfung, die ein essenzieller Schritt für junge Menschen auf dem Weg zur Fachkraft ist.
Lehrlinge können sich frühestens sechs Monate vor Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung (LAP) bei der Lehrlingsstelle anmelden, für diese Anmeldung ist der Lehrling selbst verantwortlich.
Den Prüfungstermin bekommt man zugewiesen und die Prüfung findet maximal zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit oder während der Weiterbeschäftigungszeit statt.
Prüfungstaxe muss bezahlt werden
Der Abschluss der Berufsschule ist Voraussetzung. Die Prüfungsordnung regelt den Inhalt der Prüfungsgegenstände. Für die Lehrabschlussprüfung ist eine Prüfungstaxe zu bezahlen.
Tritt man während der Lehr- oder Weiterbeschäftigungszeit zum ersten Mal zur Prüfung an, muss die Prüfungstaxe von dem beziehungsweise der Lehrberechtigten bezahlt werden.
Die notwendigen Prüfungsmaterialien sind vom Lehrbetrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Wiederholung der Lehrabschlussprüfung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfungstaxe gefördert werden.
Der Tag der Lehrabschlussprüfung zählt als Arbeitszeit. Nach erfolgreicher Absolvierung der Lehrabschlussprüfung gilt man als Fachkraft.
Für Fragen zu Lehre und LAP steht die Arbeiterkammer gern zur Verfügung.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.