Knalleffekt am Obersten Gerichtshof: Die Höchstrichter haben das Urteil gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser am Dienstagvormittag aufgehoben und den Fall an die erste Instanz zurückverwiesen. Der Prozess gegen den ehemaligen EU-Abgeordneten wegen Bestechlichkeit muss also neu aufgerollt werden.
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