Zwei Jahre nach dem tragischen Tod ihrer vierjährigen Tochter nach einer Zahn-Operation mussten sich am Freitag die Eltern in Leoben vor Gericht verantworten. Ihnen wurde Vernachlässigung vorgeworfen, weil sie mit dem Mädchen trotz desolatem Gebiss nie beim Zahnarzt waren. Beide bekannten sich nach einigem Zögern schuldig.
Die 25-Jährige und ihr ein Jahr jüngerer Ehemann mussten ohne Anwalt auskommen, da dieser eine Woche vorher sein Mandat gekündigt hatte. Inwieweit das Paar davon informiert war, wurde nicht geklärt, Richterin Sabine Anzenberger fragte nicht nach. Schon zu Beginn war klar, dass die beiden Elternteile offenbar im Dauerstreit miteinander liegen.
Bei OP sollten alle Zähne entfernt werden
Doch das interessierte das Gericht nicht, es ging um das im Juni 2012 verstorbene Kind, das von beiden "gröblich vernachlässigt" worden war, so die Staatsanwältin. Das betraf in erster Linie die Zähne des Mädchens, um die sich keiner gekümmert hatte. Mit nicht einmal zwei Jahren hatte das Mädchen bereits ein sehr stark kariöses Gebiss, die Kinderärztin empfahl zweimal, dringend einen Zahnarzt aufzusuchen. Es geschah aber nichts, und die im Juni 2011 unumgängliche Operation zur Entfernung aller Zähne überlebte das Mädchen nicht, weil es einen Lungenkrampf bekam.
"Sie hat gesagt, sie will nicht zum Zahnarzt"
Die Mutter gab an, sie habe schon bemerkt, wie schlecht die Zähne ihrer Tochter wären. "Sie hat aber gesagt, sie will nicht zum Zahnarzt, sie hat keine Schmerzen", rechtfertigte sich die Frau. "Das Kind war kaum zwei Jahre, als bereits alle Zähne weggefault waren. Sie können doch nicht einem so kleinen Kind die Entscheidung überlassen, ob es zum Zahnarzt will", empörte sich die Richterin. "Das war mein Fehler", so die Mutter leise.
Beim Vater verlief die Befragung nicht viel anders, auch er hatte den schlechten Zustand der Zähne bemerkt, aber nie etwas unternommen. "Ich habe immer gearbeitet, und meine Frau hat gesagt, sie geht eh zum Zahnarzt", so der Angeklagte. "Da nehme ich mir einen Tag frei und gehe selbst", meinte die Richterin.










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