In Graz steht im nächsten Jahr eine Gemeinderatswahl an. Die Wahlkampfkosten werden nun auf 400.000 Euro pro Partei begrenzt, die Einhaltung des Limits wird zudem vom Landesrechnungshof geprüft. Das Land macht dafür auf Wunsch von Graz den Weg frei. Kritik gibt es dennoch, vor allem an der Abwertung des Stadtrechnungshofs.
Die Wege im Staate Österreich sind manchmal kompliziert. So wünscht sich die Grazer Stadtpolitik seit Jahren eine Beschränkung der Wahlkampfkosten und eine Überprüfung der Obergrenze durch den Rechnungshof – gesetzlich in die Wege leiten muss das wiederum das Land Steiermark. Und von dort kommt am Dienstag grünes Licht durch die Regierungspartner ÖVP und FPÖ, bereits am Mittwoch wird die Gesetzesnovelle im Landtags-Unterausschuss behandelt.
Die Wahlkampfkosten dürfen daher künftig pro Partei 400.000 Euro nicht überschreiten (bei Landtagswahlen gilt übrigens eine Grenze von einer Million Euro). Spätestens sechs Monate nach dem Urnengang soll eine komplette Aufstellung aller Ausgaben dem Landesrechnungshof übermittelt werden. Er wird die Einhaltung der Wahlkampfkostenobergrenze kontrollieren. Wer die Grenze überschreitet, muss empfindliche Strafen zahlen.
Stadtrechnungshof wird umbenannt
„Um für keine rechtlichen Unklarheiten zu sorgen“, so die Landesregierung, wird der bisherige Stadtrechnungshof unbenannt: in Kontrollamt der Stadt Graz. Das sorgt für heftige Kritik der Neos: „FPÖ und ÖVP wollen keine unabhängige Kontrolle innerhalb der Stadt. Dieser demokratiepolitische Rückschritt muss bekämpft werden.“ Die Pinken bemängeln auch, dass die gewünschte Kontrolle der Grazer Gemeinderatsklubs durch den Rechnungshof nicht vorgesehen ist – nach dem Finanzskandal der FPÖ Graz ein heikles Thema.
„Es ist Gebot der Stunde auch im Wahlkampf sparsam mit Mitteln der öffentlichen Hand umzugehen, deshalb ist es nur richtig und wichtig eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Landeshauptstadt neu zu definieren und auch bei den Gemeinderatswahlen einzuführen“, so ÖVP-Landtagsabgeordnete Martina Kaufmann. Sie hofft auf die Zustimmung aller im Landtag vertretenen Fraktionen.
FPÖ-Landtagsabgeordneter Günter Wagner ergänzt: „Mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir das Vertrauen der Bürger in die Politik. Eine klare, gesetzlich verankerte Wahlkampfkostenobergrenze schafft Transparenz, verhindert Missbrauch und sichert faire Wettbewerbsbedingungen für alle kandidierenden Parteien.“
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