Urteil in Holland
Sterbehilfe für Mutter: Sohn bleibt Strafe erspart
Grundsätzlich stehen auf Beihilfe zum Suizid in den Niederlanden bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe von 18.500 Euro. Aber angesichts der Tatsache, dass Albert Heringa "aus Liebe für seine Mutter gehandelt hat, wird er nicht bestraft", lautete die Urteilsbegründung.
Fernsehdokumentation zeigt Maries letzte Minuten
Der Fall hatte 2010 in den Niederlanden durch eine Fernsehdokumentation für Aufsehen gesorgt. In dem Film wird die Todesszene gezeigt: Marie, die Mutter, sagt ihrer Enkelin: "Mein Leben ist vollendet." Dann schluckt sie einen tödlichen Pillen-Cocktail, den ihr der Sohn besorgt hatte.
Die Niederlande und Belgien waren die ersten Länder, die Sterbehilfe vor mehr als einem Jahrzehnt erlaubten. Allerdings müssen strikte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten gehören, dass der Patient voll zurechnungsfähig ist und dass zwei Ärzte die Unheilbarkeit der Krankheit bestätigen.
Familienarzt lehnte Sterbehilfe ab
Das Gericht sah diese Faktoren bei der 99-Jährigen jedoch nicht gegeben. Die Angehörgen der Frau hätten intensiver nach Ärzten suchen sollen, die den Wunsch der Familie zu erfüllen bereit gewesen wären, erklärte der Richter. Nachdem der Hausarzt der Familie sich geweigert hatte, entschlossen sich die Heringas, Marie ihren letzten Wunsch selbst zu erfüllen.












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