Arbeitsverträge

AK und ÖGB gegen Konkurrenzklauseln und "All in"

Österreich
18.10.2013 16:30
Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft haben am Freitag einmal mehr den Boom von nachteiligen Klauseln in Arbeitsverträgen kritisiert. Ein Dorn im Auge der Arbeitnehmervertreter sind unter anderem Vertragsbestandteile bei Arbeitsortversetzungen und Überstundenverpflichtungen sowie generell All-in-Verträge. Gänzlich streichen wollen die Arbeitnehmervertreter die Konkurrenzklauseln.

In einer Wettbewerbsgesellschaft sei es absurd, Menschen ein Jahr lang zu verbieten, in ihrem Berufsfeld tätig zu sein, sagte die Vizedirektorin der AK Wien, Alice Kundtner. Das Wettbewerbsrecht und legitime Vertragsklauseln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen seien ohnehin ein Bollwerk gegen unlautere Konkurrenz.

Extremfall: 50.000 Euro Strafe bei Konkurrenzklausel-Verstoß
AK und ÖGB legten stellvertretend eine besonders drastische Konkurrenzklausel vor, die eine Aushilfskraft einer Elektrohandelskette betraf: "Für jede Zuwiderhandlung gegen das Konkurrenzverbot ist eine Vertragsstrafe von 50.900 Euro an den Dienstgeber zu bezahlen. Wird eine einzelne Konkurrenztätigkeit trotz Abmahnung nicht sofort beendet, so gilt deren Fortsetzung als erneuter Fall mit der Folge, dass die Vertragsstrafe wiederum fällig wird", hieß es im Dienstvertrag.

Die durchschnittlichen Vertragsstrafen bei Konkurrenzklauseln liegen zwischen drei und sechs Bruttomonatsgehältern, so ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz. Bei nachteiligen Klauseln bestehe eine "Riesenunsicherheit" für Arbeitnehmer, weil es erst nach einem Gerichtsverfahren Gewissheit gebe.

Gegen Wildwuchs bei "All in" und Versetzungsklauseln
AK und ÖGB fordern weiters eine Einschränkung bei All-in- und Versetzungsklauseln. Vertragsstrafen dürften sich auf maximal die Höhe des nachgewiesenen Schadens belaufen. Ausbildungskosten sollten nur bis maximal drei Jahre nach Ausbildungsende zurückerstattet werden müssen. Von der künftigen Regierung fordern die Arbeitnehmervertreter Gesetzesänderungen, um den "Wildwuchs" bei Arbeitsvertragsklauseln einzudämmen.

Sollte es zu keinen Änderungen im Arbeitsrecht kommen, wollen AK und ÖGB in größeren Betrieben Vertragsklauseln mittels Verbandsklagen kippen. Laut einem Gutachten gelte der Konsumentenschutz auch für Arbeitsverträge. Damit könnten Klauseln und AGB mit "schablonenhaftem Charakter" durch Verbandsklagen bekämpft werden.

WKÖ: Abschaffung von Konkurrenzklauseln "gefährlich"
Für die Wirtschaftskammer ist die Kritik nicht nachvollziehbar. Die geforderte Abschaffung von Konkurrenzklauseln sei "gefährlich". Die Klauseln seien nicht zwingend und würden freiwillig mit dem Arbeitnehmer vereinbart. Sie träten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Kraft und sollen verhindern, dass essenzielle Informationen aus einem Betrieb an Mitbewerber gelangen.

"Wenn ein Mitarbeiter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, aber auch Kunden seines Arbeitgeberbetriebes gut kennt und mit diesem Wissen nahtlos zur Konkurrenz wechselt, kann das für das ursprüngliche Unternehmen den Ruin bedeuten", erklärte der Leiter der sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, Martin Gleitsmann. Eine Abschaffung der Konkurrenzklauseln sei daher "strikt abzulehnen".

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