Aus dem Gerichtssaal

Drei Monate Haft für rumänischen Einbrecher

Vorarlberg
27.05.2025 05:55

Als Mitglied eines Einbrechertrios musste sich am Montag ein 35-jähriger Rumäne am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten. Als alleinerziehender Vater sei er in einer Notlage gewesen, begründete der zehnfach Vorbestrafte sein Handeln.

Über die Bekanntgabe etwaiger Vorstrafen hüllt sich der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung in Schweigen. Das ist aber ziemlich egal, denn die Richterin hat ohnehin alles schwarz auf weiß vor sich. Unrühmliche zehn Einträge scheinen im Strafregisterauszug auf. Die letzte Verurteilung stammt von vor fünf Jahren in Belgien. Damals wurde er wegen Einbruchdiebstahls zu einer bedingten Haftstrafe von 16 Monaten verdonnert. Seither verhielt sich der Rumäne ordentlich, ging einem Job als Maurer nach und verdiente monatlich zwischen 3500 und 4000 Euro.

Alles schön und gut, wäre da nicht eine alte kriminelle Geschichte aus dem Jahr 2019, für die er sich jetzt am Landesgericht Feldkirch verantworten muss. Zwei Einbruchdiebstähle in Baden bei Wien und Dornbirn konnten ihm nun nachgewiesen werden. Gemeinsam mit zwei Komplizen war er damals in ein Lokal eingestiegen und hatte 600 Euro gestohlen. Einen Monat später brachen die Herrschaften erneut ein und stahlen Sportbekleidung und Geld.

 „Mein Mandant geriet an die Falschen“
„Ich habe damals 800 Euro bekommen. Die Kleidungsstücke wurden von den anderen beiden verkauft“, sagt der Rumäne. Er sei als alleinerziehender Vater in einer Notsituation gewesen. „Der Angeklagte kam nach Österreich, um Arbeit zu suchen. Doch er geriet an die falschen Personen“, so die Verteidigung. Diese Komplizen hätten ihn dann zu den Einbruchsdiebstählen überredet. „Von seinem Anteil kaufte er sich Kleidung, schickte Geld nach Rumänien und kaufte sich ein Ticket nach Belgien. Er ist bereit, den Schaden wiedergutzumachen.“

Die Reue des Delinquenten sieht Staatsanwalt Christoph Stadler eher nüchtern: „Es beginnt ja schon 2008 mit Einbruchdiebstählen in Rumänien, Belgien und Spanien. Ich glaube nicht, dass sich die Einstellung des Beschuldigten gewandelt hat und er künftig keine Straftaten mehr begeht.“ Das nicht rechtskräftige Urteil: drei Monate Haft.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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