Im Jänner dieses Jahres machte die Lebensgefährtin eines 47-Jährigen endgültig mit ihm Schluss. Da er das nicht akzeptieren konnte und dann laut Anklage diverse strafbare Handlungen gesetzt haben soll, hätte er vor dem Landesgericht Innsbruck erscheinen müssen. Dies tat er nicht, verhandelt wurde trotzdem.
Das Paar war im Zuge des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine geflüchtet. Der Mann, über den seine Ex-Lebensgefährtin vor Richterin Helga Moser sagte, dass er „stark trinkt“, habe sie bedroht, gestoßen oder mit Kaffee übergossen, erzählte sie.
Der 47-Jährige erschien unentschuldigt nicht zur Verhandlung. „Die Ladung wurde aber ausgefolgt“, erklärte die Richterin. Und sie griff auf seine bereits erfolgten Aussagen zurück. Neue Erkenntnisse vonseiten des Angeklagten seien kaum zu erwarten, sagte Moser.
Ich habe mittlerweile Angst in meinen eigenen vier Wänden.
Die Frau des Angeklagten beim Prozess
Die Frau schilderte dann die aus ihrer Sicht unerträgliche Situation: „Wir haben uns mehrfach heftig gestritten.“ Es sei dabei des Öfteren zu Handgreiflichkeiten seinerseits gekommen, zudem klopfe er seit der Trennung immer wieder auf ihrem Balkon gegen ihr Fenster oder verfolge sie auf ihrem Weg zur Arbeit. „Ich habe mittlerweile Angst in meinen eigenen vier Wänden“, gab sie per Dolmetscherin zu Protokoll.
Paar beim selben Arbeitgeber beschäftigt
Sie habe ihm jedenfalls mehrfach zu verstehen gegeben, dass die Beziehung zu Ende sei, betonte sie. Das „Ende“ nach zwei Jahren sei von ihm aber einfach nicht akzeptiert worden. Zusätzliche Belastung: Das Paar ist beim selben Arbeitgeber beschäftigt – „da hat er mich immer wieder angesprochen, dass ich wieder gut mit ihm sein soll“.
Im Zweifel doch keine beharrliche Verfolgung
Moser sah schließlich „im Zweifel“ keine unzumutbare Einschränkung der Lebensführung der Frau und fällte einen Freispruch. „Irgendetwas wird aber sicher gewesen sein“, schob sie nach. Was genau und in welcher Heftigkeit und Frequenz, lasse sich allerdings nicht vom Gericht feststellen, zumal sich das mutmaßliche Opfer bei der Verhandlung auch in Widersprüche verstrickt und manches relativiert habe. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.