Es war einmal in Stöttera im Burgenland: 11,6 Tonnen Tabak im hochgerechneten Wert von 1,2 Millionen Euro wurden eingeführt, um Zigaretten herzustellen. Beim Prozess in Eisenstadt will der Angeklagte seinen Auftraggeber aber nur peripher gekannt haben.
Ob er denn Schulden habe, wird der Angeklagte von der Vorsitzenden des Schöffensenats am Landesgericht Eisenstadt gefragt. „Na ja, eigentlich nicht. Aber theoretisch 400.000 Euro in Österreich und umgerechnet 700.000 in Ungarn.“ Dabei handle es sich wohl um Steuerschulden, will die Richterin nun wissen. „Ja.“
Der 57-Jährige soll 11,6 Tonnen Rohtabak nach Österreich eingeführt und daraus illegal Zigaretten herstellen haben wollen. Aufgehängt auf die 34 Prozent Tabaksteuer auf den zu erwarteten Verkaufspreis, ergibt sich ein Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro.
Nach Überwachung aufgeflogen
In einer von ihm angemieteten Lagerhalle in Stöttera wurden 97 Kisten mit Tabak und Maschinen zur Herstellung der Tschick sichergestellt. Auf die Spur des Ungarn war man gekommen, weil er bereits wegen Steuer- und Zollvergehen mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und deshalb eine dreijährige Haftstrafe abgebüßt hatte. Kurz: Man ihn überwacht.
Zu hohe Paletten
„Stimmt alles nicht“, sagt der Ungar. Er habe damals für eine slowakische Firma gearbeitet und logistische Arbeiten verrichtet. „Was mir der Chef aufgetragen hat, habe ich erledigt. Auch das Anmieten der Lagerhalle, weil er gesagt hat, die Paletten sind zu hoch für seine Container in Bratislava.“ Dass Tabak ins Burgenland transportiert worden war, habe er nicht gewusst. „Erst später. Und Maschinen waren nicht in dieser Halle.“
Scheint also, als wäre der Chef der Bösewicht, der als Zeuge nicht zum Prozess erschienen ist. „Wie heißt der“, fragt die Richterin. „Ich glaube, Kevin.“
Was man gar nicht darf
Auch, dass bei ihm daheim Hunderttausende Zigarettenfilter gefunden wurden, bringt den Mann nicht aus der Ruhe. „Die lagen mehr als zehn Jahre dort und waren kaputt. Ich wollte sie verbrennen, aber dann bin ich draufgekommen, dass man das nicht darf.“ Der Schöffensenat schenkt den Ausführungen Glauben und spricht den 57-Jährigen strafrechtlich frei. Es sei kein Vorsatz nachweisbar.
Und jetzt machen wir uns allesamt auf die Suche nach Kevin.
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