AEG freigesprochen

Millionenklage im Jackson-Prozess abgewiesen

Der Tod von Michael Jackson ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht dem Konzertveranstalter AEG anzulasten. Die Geschworenen bestätigten am Mittwoch in Los Angeles zwar, dass AEG den Arzt Conrad Murray für Jackson angeheuert habe. Dabei habe der größte Konzertveranstalter der USA aber keine Aufsichtspflicht verletzt.
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