Der ÖFB reagierte damit auf die Ergebnisse der dreijährigen Ermittlungstätigkeit des Bundeskriminalamts BK in dieser Causa. Einer der beiden betroffenen Kicker soll am Freitag im Burgenland von seinem Klub suspendiert worden sein. Der mögliche Strafrahmen reicht von einer Ermahnung bis zu einem Verbandsausschluss.
ÖFB: "Schnellere Übermittlung der Ergebnisse wünschenswert"
Thomas Hollerer, Direktor für Recht und Administration beim ÖFB: "Dass nach Jahren umfassendster polizeilicher Ermittlungsarbeit letztendlich vom ÖFB nur zwei konkrete Fälle verfolgt werden können, zeigt die Schwierigkeit und Komplexität der Materie. Für die Zukunft wäre eine schnellere Übermittlung der Ergebnisse wünschenswert, denn manche Spieler beenden ihre Karriere oder wechseln ins Ausland, wodurch der ÖFB gegen diese keine Handhabe mehr hat. Zu dieser Thematik laufen auch bereits sehr konstruktive Gespräche mit den polizeilichen Ermittlungsbehörden."
Nur auszugsweise Akteneinsicht für ÖFB
Der ÖFB hatte seit Jahren gemeinsam mit der Bundesliga immer wieder Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft gefordert, um verbandsrechtliche Schritte gegen etwaige Straftäter einleiten zu können. Diese wurde dann erstmals im Februar 2013 - laut ÖFB allerdings nur auszugsweise - gewährt. Vollständige Akteneinsicht gab es nach Angaben des Verbandes im vergangenen Juli, nun erhielt der ÖFB auch den Abschlussbericht.
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