Groteske um Bescheid

Bundesforste: „Wir müssen die Hirsche abschießen!“

Tirol
06.04.2025 18:00

25 Hirsche sollen per Sondergenehmigung mitten in der Schonzeit geschossen werden. Dies sorgte in den vergangenen Tagen für Aufregung. Nachdem die Tiroler ÖVP am Samstag verkündet hatte, dass die „Lex Brandenberg“ abgesagt sei, behaupten die Österreichischen Bundesforste (ÖBF) das Gegenteil: „Wir müssen den Bescheid umsetzen!“

Wirbel um Abschüsse mitten in der Schonzeit! ÖBF ziehen jagdliche Blutspur durch Österreich. Bundesforste machen Abschussrückzieher. Die sogenannte „Lex Brandenberg“ sorgte in den letzten Tagen für Schlagzeilen und Debatten. Grund: Die Bundesforste dürfen mitten in der Schonzeit 25 Hirsche im Hegegebiet Brandenberg entnehmen. Das sorgte natürlich für massive Kritik.

Landesjägermeister Anton Larcher sprach von fragwürdigen Jagdmethoden. „Beim Umgang mit Lebewesen sind ethische Grundsätze – und speziell bei einem Unternehmen, das letztlich uns allen gehört – anzuwenden. Im Übrigen haben die ÖBF bei den Jagden, die sie in Eigenbewirtschaftung übernommen haben, bewiesen, dass Förster niemals die besseren Jäger sind“, wetterte Larcher am Freitag. Am Samstag verkündete die Tiroler Volkspartei dann in Person von LA Michael Jäger, der auch Obmann des Bezirksjagdbeirates ist, dass nach Gesprächen mit LHStv. Josef Geisler und Bundesminister Norbert Totschnig die „Lex Brandenberg“ vorerst abgesagt sei – also keine Abschüsse in der Schonzeit.

„Wir müssen die Tiere abschießen“
Davon wollen die Zuständigen bei den Bundesforsten wiederum nichts wissen, wie sie im Gespräch mit der „Krone“ mitteilten. „Der behördliche Bescheid für den Abschuss von 25 Hirschen im Hegegebiet Brandenberg wurde gemäß § 52 Tiroler Jagdgesetz erlassen und ist aus unserer Sicht rechtskräftig und daher für uns bindend. Wir können versichern, dass wir im Rahmen des gültigen Bescheids mit größtmöglicher Umsicht vorgehen werden. Diese Maßnahme ist auch für uns eine Ausnahme – aber in diesem Gebiet aufgrund der starken Wildschäden notwendig. Gerade im Schutzwald ist ein stabiler, klimafitter Mischwald essenziell“, hieß es.

Sprich: Den Bescheid könne nur die Behörde abdrehen. Montagnachmittag gibt es übrigens einen Lokalaugenschein in Brandenberg.

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Es ist die ÖVP, die für die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes inklusive § 52 verantwortlich zeichnet und diesen Wildabschüssen in Schonzeiten überhaupt erst die Legitimation erteilte.

Birgit Obermüller (NEOS)

„ÖVP Schuld, dass solche Abschüsse möglich sind“
Jäger kritisierte in diesem Zusammenhang unter anderem auch die FPÖ und NEOS. Er warf der Opposition eine Pauschalverurteilung der Jägerschaft im Zusammenhang mit der „Lex Brandenberg“ vor. „Kollege Jäger hat hier etwas falsch verstanden, es ist nämlich genau das Gegenteil der Fall! Wir NEOS stellen uns stets auf die Seite der Jägerschaft, die dieses Niedermetzeln im Wald selbst auf das Schärfste verurteilt. Es ist die ÖVP, die für die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes inklusive § 52 verantwortlich zeichnet und diesen Wildabschüssen in Schonzeiten überhaupt erst die Legitimation erteilte. Plötzlich tritt die ÖVP als Retterin der Nation auf und rühmt sich, bei den Bundesforsten interveniert zu haben, dass sie die Abschüsse vorerst verschieben. Das ist einfach nur mehr verlogen!“, findet Tirols NEOS-Klubobfrau Birgit Obermüller klare Worte.

Paradoxe Doppelrolle der Bundesforste
Sie brachte bereits in der vergangenen Landtagssitzung einen Antrag ein, dass die Voraussetzungen für Abschüsse laut § 52 genauer geprüft werden müssen, um die Erhaltung von Wildbeständen zu gewährleisten. Kritik übt sie an der Doppelrolle der ÖBF: „Sie sind zugleich Waldbesitzer und Jagdausübungsberechtigte – das ist paradox, weil das System ad absurdum geführt wird. Als großer Waldeigentümer haben die Bundesforste ein berechtigtes Interesse daran, die Aufforstungen vor Verbiss zu schützen. Zeitgleich wird der dort vergebene Jagdabschuss wirtschaftlich verwertet!“ Das letzte Wort in der „Lex Brandenberg“ ist wohl noch nicht gesprochen.

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