Nicht wegen „absichtlich schwerer Körperverletzung“, sondern wegen „schwerer Körperverletzung“, muss sich jener 23-Jährige im Wiener Landl verantworten, der Rapid-Star Guido Burgstaller im Dezember vor einem Szenelokal in der Innenstadt den folgenschweren Schlag versetzt hat.
Die letzte Märzwoche hat es in den heimischen Gerichten in sich. Am Montag steigt im Fall Anna (12) der dritte Prozess, diesmal gegen ihren Ex-Freund. Am Dienstag soll die höchstgerichtliche Entscheidung über das Grasser-Urteil fallen, am Mittwoch steht jener Hass-Poster, der mutmaßlich für den Suizid der Oberärztin Lisa-Maria Kellermayr mitverantwortlich ist, vor Gericht.
Und – wie die „Krone“ erfahren hat – steigt tags darauf, am 27. März, der Prozess gegen jenen Mann, der den Rapid-Goalgetter Guido Burgstaller im Dezember in der Innenstadt beim Szenelokal „Volksgarten“ verletzt haben soll. Burgstaller, der in Streit mit dem Angreifer geriet, fiel nach einem Schlag durch diesen ungebremst auf den Hinterkopf und wurde schwer verletzt: Der Fußballer erlitt einen Schädelbasisbruch.
Einzelrichter wird entscheiden
Der Mandant von Anwalt Klaus Ainedter darf leicht aufatmen: Wurde zuerst wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Haft ermittelt, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Wien in der Anklage schwere Körperverletzung mit einer Drohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft vor. „Mein Mandant wird sich umfassend geständig verantworten“, sagt Ainedter.
Gegen den unbescholtenen Niederösterreicher, der sich selbst gestellt hatte, war vor Weihnachten U-Haft verhängt worden, vor Silvester kam der 23-Jährige frei. Ein Einzelrichter wird über seine Strafe entscheiden.
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