Es gibt klare Regeln

Busunternehmen müssen für Frühstart Strafe zahlen

Oberösterreich
12.03.2025 11:20

Bei einem betroffenen Busunternehmen flatterte erst kürzlich eine Rechnung von 258 Euro herein. Der Grund: Ein Fahrer hatte einige Haltestellen um eine Minute zu früh verlassen. Der oberösterreichische Verkehrsverbund hat für solche Szenarien aber klare Regeln.

„In Oberösterreich sorgt eine fragwürdige Strafpraxis des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes (OÖVV) für Empörung. Ein Busunternehmen wurde mit einer saftigen Pönale von 258 Euro belegt – der Grund: „Ein Fahrer hat einige Haltestellen um lediglich eine Minute zu früh verlassen“, ärgert sich ein betroffener Chef.

Pünktlichkeit als hohes Gut
Die „Krone“ stellte dem Verkehrsverbund die Frage, ob es gerechtfertigt ist, wegen einer Minute Strafen zu verhängen? „Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit stellen im öffentlichen Personenverkehr ein sehr hohes Gut dar. Fälle von Verfrühungen sind für uns als Auftraggeber besonders kritisch, da diese dazu führen können, dass einem Fahrgast, der pünktlich zur Haltestelle kommt, der Bus bereits davongefahren ist“, reagiert Klaus Wimmer, Geschäftsführer der OÖ Verkehrsverbund Gesellschaft.

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Die Zuverlässigkeit ist maßgeblich dafür, ob sich Menschen für öffentliche Verkehrsangebote entscheiden oder nicht.

Klaus Wimmer, OÖVV-Geschäftsführer

Pönalen vertraglich geregelt
Pönalen seien in den Verträgen mit den Unternehmen geregelt und nach Auswirkung auf die Fahrgäste gestaffelt. Doch was, wenn ein Lenker wirklich schneller durch den Verkehr kommt? „Die Lenker sind angehalten, etwaige auftretende Verfrühungen an der nächsten Haltestelle abzuwarten. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Abwarten an einer Haltestelle nicht sicher möglich ist (etwa keine Bucht auf stark befahrener Straße) darf bis zur nächsten sicheren Wartemöglichkeit weitergefahren werden“, so die klare Regel.

Täglich werden fünf Linien genau überprüft
Aber auch das Zuspätkommen kann teuer werden. Bei verschuldeten Verspätungen (etwa technische Probleme am Bus) sind ab 15 Minuten Strafen vorgesehen. Wird eine Fahrt selbst verschuldet mehr als drei Minuten zu spät begonnen, wird diese als Ausfall pönalisiert. Die Beurteilung der Einhaltung erfolgt stichprobenartig. Per Zufallsauswahl werden täglich fünf Linien ausgewählt, die detailliert ausgewertet werden. Im vierten Quartal 2024 wurden 8527 Fahrten überprüft, bei 87 davon eine mangelhafte Fahrplaneinhaltung festgestellt.

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