Verfahren eröffnet

Sprachtests für Ausländer: Brüssel gegen Berlin

Ausland
31.07.2013 19:35
Die deutsche Bundesregierung bekommt nun wegen Sprachtests für Ausländer Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Berlin eröffnet, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Nach deutscher Rechtslage müssen Nicht-Europäer, die zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, Deutschkenntnisse nachweisen. "Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen "Haben Sie einen Schulabschluss?" oder "Arbeiten Sie zur Zeit?", erklärte ein Sprecher der deutschen Bundesregierung.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstoße diese Regelung gegen europäisches Recht. Das deutsche Gesetz lasse demnach mit seinen pauschalen Sprachanforderungen nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, hieß es vonseiten der Behörde. Dies sei unverhältnismäßig.

Berlin weist Kritik zurück
Berlin sieht sich jedoch im Recht: "Die Bundesregierung wird in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten", teilte der Sprecher mit. Der hessische FDP-Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn geißelte das EU-Verfahren als "integrationspolitisch völlig falsch und kontraproduktiv": "Die einfachste Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern dient in besonderem Maße der Integration."

Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Kommt keine Einigung zustande, droht am Ende eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und möglicherweise auch eine Geldstrafe.

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