Der 66-Jährige war im April 2012 zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden (siehe Infobox). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor rund 15 Jahren fünf Mädchen sexuell missbraucht und eines davon mehrfach vergewaltigt hatte. Bei der vergewaltigten Minderjährigen handelte es sich um eine Schwimmerin des ehemaligen Trainers, der die Vorwürfe vehement abstritt.
Das Landesgericht Feldkirch als Erstgericht hatte ein unbefristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen, dieses wurde aber vom Obersten Gerichtshof wieder aufgehoben und musste am Donnerstag neu verhandelt werden.
Richter: "Keine Anstellung wegen hohen Alters"
Die Entscheidung gegen ein Tätigkeitsverbot erklärte Richter Peter Mück damit, dass der Mann voraussichtlich erst im Alter von 70 Jahren aus der Haft entlassen und wegen seines hohen Alters wohl keine Anstellung als Schwimmtrainer mehr finden werde. Die Voraussetzungen für ein unbefristetes Tätigkeitsverbot seien nicht gegeben.
Ebenfalls neu beurteilt werden musste die Einziehung der Festplatten des Mannes, auf denen sich kinderpornografisches Material befand. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vernichtung der Festplatten beantragt, aber auch diesem Ansinnen wurde nicht stattgegeben. Das Landesgericht wird die Festplatten in Dauerverwahrung nehmen. Damit könnte der 66-Jährige unbedenkliche Daten jederzeit auf eigene Kosten kopieren lassen.











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