Der Schöffensenat unter Vorsitz von Jugendrichterin Christina Rott erteilte dem Salzburger aus dem Bezirk Hallein eine Weisung zu einer Psychotherapie. Er wurde nicht nur wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt, sondern auch wegen gefährlicher Drohung - er soll die beiden Mädchen im Jahr 2012 auch bedroht haben.
Die Missbrauchsvorfälle ereigneten sich 2006 in Bad Reichenhall in Bayern und im Salzburger Flachgau. Der Teenager hatte seine Schwester zum Oralverkehr und das zweite Mädchen zum Vaginalverkehr gezwungen.
Der Schwester wurde ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 200 Euro zugesprochen, das zweite Opfer erhält 1.000 Euro. Der Strafrahmen für Jugendliche beträgt bei schwerem sexuellen Missbrauch bis zu fünf Jahre Haft.
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