Bis zur 6. Schulstufe

Handyverbot an steirischen Schulen: Erlass ist da

Steiermark
13.02.2025 15:17
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Von Steirerkrone

Jetzt haben auch die steirischen Pflichtschulen durch einen Erlass die Möglichkeit, ein Handyverbot in ihren Hausordnungen zu verankern. Ermöglicht wird es durch die Verhaltensvereinbarung an Pflichtschulen bis inklusive sechster Schulstufe – wenn sich die Schulgemeinschaft dafür ausspricht, auch darüber hinaus.

Im Schulalltag wird das Handyverbot in den meisten steirischen Pflichtschulen schon gelebt, allerdings ohne klare rechtliche Regelung. Diese wurde nun mit dem neuen Erlass geschaffen. Lehrkräfte und Schulleitungen sind für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich. Die Bildungsdirektion stellt den Schulen einen Leitfaden zur Seite.

Im Unterricht verwendete Geräte bleiben erlaubt
„Mit dem heutigen Tag ist es den Schulgemeinschaftsausschüssen sowie den Schulforen möglich, diese Verhaltensvereinbarung abzuschließen und somit den Umgang mit Handys, Smartwatches, Tablets und anderen Endgeräten klar zu regeln. Davon unberührt bleiben natürlich all jene Geräte, die für den Unterricht benötigt werden“, so der Präsident der Bildungsdirektion, Landesrat Stefan Hermann (FPÖ), am Donnerstag.

Es brauche „eine klare Linie und gesetzliche Rückendeckung für die Direktion, das Lehrpersonal, die Eltern und Kinder“, begründete Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) den Schritt.

Von „Handygarage“ bis Schultasche
Laut dem Erlass besteht die Möglichkeit, dass „Mobiltelefone während des Unterrichts in ausgeschaltetem Zustand von allen an einer bestimmten Stelle in der Klasse abgelegt werden (,Handykorb‘, ,Handygarage‘, aber auch die eigene Schultasche etc.)“. Die öffentliche Hand übernimmt die Haftung bei Beschädigung oder Verlust. Empfohlen wird ein Inkraftsetzen „jedenfalls bis inklusive der sechsten Schulstufe“. Die Hausordnungen sind der Bildungsdirektion zur Kenntnis zu bringen und in der Schule anzuschlagen.

Bei Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten erfolgen oder ein Eintrag ins Klassenbuch gemacht werden. Sie haben auch Einfluss auf die Beurteilung des Verhaltens in der Schule.

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