Empörung ist groß

USA: Historisches Wahlrecht für Schwarze gekippt

Ausland
26.06.2013 11:12
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Dienstag ein historisches Wahlrechtsgesetz von 1965 zum Teil gekippt. Das Gesetz sah die Überwachung von Wahlabläufen in südlichen Bundesstaaten vor, die durch Diskriminierung schwarzer Bürger aufgefallen waren - indem zum Beispiel Wahlbezirke nach Gutdünken so geändert wurden, dass Weiße in jedem Fall die Oberhand behielten. Dies könne nun erneut geschehen, warnen Bürgerrechtsvertreter, schließlich sind derartige Vorfälle bei Wahlen in den USA immer noch gang und gäbe - die Empörung ist groß.

Die Klage war aus dem Ort Calera im Bundesstaat Alabama eingereicht worden - einem jener Südstaaten, wo es immer wieder zu tödlichen Angriffen auf schwarze Bürger und brutale Misshandlungen an Bürgerrechtlern gekommen war. 1965 unterschrieb schließlich US-Präsident Lyndon B. Johnson das historische Wahlgesetz Voting Rights Act, das Schwarze vor der Diskriminierung bei Wahlen schützte.

Weiße manipulieren Wahlen gekonnt
Schließlich setzen weiße, konservative Politiker bis heute zum Beispiel auf das sogenannte "Redistricting": Sie verschieben nach Gutdünken Wahlbezirke, sodass schwarze Wähler keine Chance auf Mehrheiten haben. Andere Methoden, Minderheiten von der Stimmabgabe abzuhalten, sind plötzlicher, unangekündigter Ausweiszwang oder die vorzeitige Schließung von Wahllokalen.

Staatliche Aufsicht griff bisher ein
In historisch vorbelasteten Gegenden wie Calera wurde dies durch die staatliche Aufsicht bisher verhindert. Das Justizministerium machte etwa das "Redistricting" in diesem Ort rückgängig, wogegen die Stadt Klage einreichte. Mit Erfolg: Der Supreme Court kam mit fünf zu vier Stimmen zu dem Schluss, dass der fragliche Absatz 4 des Voting Rights Act nicht mehr zeitgemäß sei. Dieser Teil des Gesetzes beruhe auf "Jahrzehnte alten Daten und Praktiken, die aus der Welt geschafft sind", begründete der Oberste Richter John Roberts das Urteil.

Regelung konservativen Richtern nach veraltet
Die Sonderregelung habe auf den Ergebnissen von Lese- und Schreibtests und der geringen Wahlbeteiligung in den 1960er-Jahren basiert. Diese Tests seien aber seit 40 Jahren in den USA verboten, und in den betreffenden Staaten sei die Wahlbeteiligung längst deutlich gestiegen. Der Tenor der vier konservativen Richter und des eines unabhängigen, der das Zünglein an der Waage war: Rassismus existiere nicht mehr in der damaligen Form, damit sei das Gesetz überholt.

Linksliberale Richter protestieren scharf
Das sehen die vier linksliberalen Richter, die gegen die Aufhebung des Wahlgesetztes waren, allerdings vollkommen anders und protestierten im Anhang des Urteils auf 36 Seiten. Richterin Ruth Bader Ginsburg schrieb in der abweichenden Minderheitsmeinung des Supreme Court: "Die traurige Ironie der heutigen Entscheidung liegt darin, dass sie komplett darin scheitert, zu begreifen, weshalb sich der Voting Rights Act als effektiv erwiesen hat."

Gesetz existiert weiter, aber zahnlos
Dem Urteil zufolge hat das Justizministerium weiter das Recht, Wahlvorgänge zu überwachen. Es müsse nur nach anderen zeitgemäßen "Formeln" geschehen, die der Kongress ausarbeiten könne - das Gesetz ist somit zahnlos. Und dank der Blockadehaltung konservativer Politiker könnte das noch jahrelang so bleiben. 

Bürgerrechtler: Manipulation Tür und Tor geöffnet
Ausdrücklich betonen die Richter, dass ihre Entscheidung "in keiner Weise das dauerhafte landesweite Verbot rassistischer Diskriminierung bei Wahlen ... berührt". Das jedoch weiß Bürgerrechtler, Wahlexperten und Minderheitenvertreter nicht zu beruhigen - mit dem Urteil vom Dienstag habe der Oberste Gerichtshof der Wahlmanipulation in den USA wieder Tür und Tor geöffnet, klagen sie an.

Auch Obama empört
Im Fernsehsender MSNBC sagte etwa Bürgerrechtler Al Sharpton, das Urteil sei "ein vernichtender Schlag". Auch US-Präsident Barack Obama zeigte sich empört: "Ich bin zutiefst enttäuscht von der Entscheidung des Supreme Court." Ändern kann aber auch der erste schwarze Präsident der USA daran nichts.

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