Nach dem Feuerzeugwurf gegen Bochums Torhüter Patrick Drewes wird das Spiel der deutschen Bundesliga zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für das Gäste-Team gewertet.
Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt/Main am Donnerstag und gab damit dem Einspruch der Bochumer statt, die gegen die Wertung des 1:1 vorgegangen waren. Gegen das Urteil ist noch Berufung vor dem DFB-Bundesgericht möglich.
„Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das letzte Mittel, hier haben wir es aber mit Umständen zu tun, die uns kaum eine andere Möglichkeit gegeben haben“, erklärte das Sportgericht. „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen.“ Die Partie war am 14. Dezember kurz vor Schluss für mehr als 25 Minuten unterbrochen worden, nachdem Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und vom Feld musste.
Spannung im Keller
Das Spiel wurde nach dem Vorfall und der Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes und unter Protest der Gäste fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten danach den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden. In der Tabelle hat Schlusslicht Bochum nun acht Punkte und liegt damit nur mehr zwei Zähler hinter Relegationsplatz 16.
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