Ein drogensüchtiger Österreicher (29) hatte im November 2023 in Buchs (Schweiz) mit einer Machete mehrmals auf einen Taxifahrer eingestochen. Ab Dienstag muss er sich am Schwurgericht Feldkirch verantworten.
Dass das 46-jährige Taxifahrer noch am Leben ist, verdankt er allein den fähigen Chirurgen im Krankenhaus Sankt Gallen. Dort war der lebensgefährlich verletzte Mann nach der feigen Macheten-Attacke notoperiert worden. Die Staatsanwaltschaft wirft nun dem in Feldkirch wohnhaften Angeklagten (29) das Verbrechen des versuchten Mordes vor.
Ereignet hat sich die schreckliche Tat am Abend des 7. November letzten Jahres. Laut Strafantrag ließ sich der Arbeitslose nach mehreren Telefonaten mit seinem Drogendealer per Taxi von Liechtenstein ins schweizerische Buchs chauffieren. Als er am Zielort die Fahrt nicht zahlen konnte und der Taxler auf den Deal „Handy statt Geld“ nicht einging, zückte der Angeklagte kurzerhand eine Machete mit einer 36 Zentimeter langen Klinge und rammte diese dem Taxilenker mehrmals in Hals, Kopf und Brustbereich.
Nachdem sich das blutüberströmte Opfer mit letzter Kraft aus dem Fahrzeug retten konnte, flüchtete der Macheten-Mann mit dem Taxi nach Feldkirch. Bei seiner Flucht rammte er zwei geparkte Autos. Selbst eine Streife der Polizei und Einsatzkräfte des Zolls konnten den Angeklagten zunächst nicht stoppen, am Ende klickten dann aber doch die Handschellen.
Nur eingeschränkt zurechnungsfähig
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, behauptet der Beschuldigte, sich nicht an die ihm vorgeworfene Tat erinnern zu können, er streitet diese jedoch auch nicht ab. Im Falle eines Schuldspruches im Sinne der Anklage drohen dem 29-Jährigen zwischen zehn und zwanzig Jahre Haft, im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich.
Gemäß dem Gutachten von Psychiater Reinhard Haller soll der türkischstämmige Angeklagte aufgrund seiner Drogen- und Alkoholsucht über eine hohe kriminelle Energie verfügen. Zum Tatzeitpunkt sei er nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen, weshalb seitens der Staatsanwaltschaft die Unterbringung des 29-Jährigen in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher im Raum steht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess beginnt am Dienstag.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.