Jener Syrer, der im Mai ein Bauernhaus anzündete, kommt in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.
Fünf Monate saß der Angeklagte in Untersuchungshaft. Im Prozess am Montag am Landesgericht Feldkirch sprach ihn Richter Alexander Wehinger schuldig und verurteilte den Feuerteufel zu einer 18-monatigen Haftstrafe. Ein Schnäppchenurteil, wenn man bedenkt, dass zum Zeitpunkt der Brandlegung sowohl der 63-jährige Hauseigentümer als auch ein 40-jähriger Mitbewohner noch im Haus schliefen. So war es nur der Reaktion des Untermieters zu verdanken, dass sich in jener Nacht beide aus den Flammen ins Freie retten konnten.
In der Verhandlung war der Herr Rat den Ausführungen des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller gefolgt. Dieser war zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte die Tat im Zustand voller Berauschung begangen hatte. „Forensisch und psychiatrisch ist das ein ganz interessanter Fall“, so Haller. So stamme der Beschuldigte aus einem guten Elternhaus in Syrien. Vor neun Jahren sei er nach Österreich geflüchtet. Schon damals habe der Mann Drogen wie Cannabis konsumiert. Kokain, Amphetamine und andere Substanzen seien dazugekommen. Pathologische Rauschzustände waren die Folge. Im April kam es zum ersten Vorfall. Damals randalierte er im Drogenrausch in Dornbirn. Der Cannabisabhängige wehrte sich gegen seine Festnahme und verletzte vier Polizisten. Als diese ihn ins Landeskrankenhaus nach Rankweil einliefern wollten, wurde der Randalierer jedoch wieder weggeschickt, da die Voraussetzungen für eine Einweisung nicht vorlagen.
Das Urteil ist rechtskräftig
In der Nacht auf den 2. Mai kam es schließlich zur Feuerkatastrophe in Blons, bei dem ein Sachschaden in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro entstand. Während der Besitzer im Prozess recht gefasst wirkt, hat der Untermieter seit dem Vorfall mit massiven psychischen Problemen zu kämpfen: „Ich bin ein menschliches Wrack und habe Suizidgedanken“, sagt er. Vor allem aber fühle er sich schuldig, weil er seinen Vermieter und guten Freund an jenem Abend gebeten hatte, dem Angeklagten aufgrund familiärer Probleme für eine Nacht Unterkunft zu gewähren. Das Urteil ist rechtskräftig. Da der Gutachter jedoch von weiteren Straftaten des Syrers ausgeht, wird er nun in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingeliefert.
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