„Krone“-Ombudsfrau

Blinkende Ampel kein Grund zur Panik für Fußgänger

Ombudsfrau
24.09.2024 11:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Über eine zu kurze Grünphase beschwert sich eine Wiener Pensionistin. Die Stadt beruhigt und verweist auf die zusätzliche „Räumzeit“.

Von ihrem Wohnort, einem Pensionistenheim im 14. Bezirk, geht Elisabeth B. regelmäßig zu einem nahe gelegenen Supermarkt einkaufen. Dafür muss sie die Hütteldorfer Straße überqueren. Und das jedes Mal mit Herzklopfen. „Da gibt es eine Ampel, die ist schrecklich kurz grün. Kaum bin ich mit meinem Rollator auf der Fahrbahn, wird es schon wieder rot“, schildert die Wienerin.

Ihre Anrufe bei der zuständigen Magistratsabteilung hätten bisher aber nichts gebracht. „Man sagte mir, ich habe auch nach der Grünphase noch Zeit. Aber das soll man den Autofahrern sagen. Ich habe einfach Angst, die Straße zu überqueren.“

Geschwindigkeit von 1 km/h
Auf unsere Anfrage beruhigt die MA 33. Im Normalprogramm werde für besagten Schutzweg, der 11 Meter lang ist, 28 Sekunden lang Grün angezeigt. Im Fall, dass sich eine Straßenbahn nähert, verringere sich das auf zehn Sekunden. In beiden Fällen gebe es aber eine sogenannte Räumzeit von neun Sekunden. In dieser hätte man noch Zeit, die Straße zu überqueren, obwohl die Ampel bereits blinkt. Man müsse also lediglich mit einer Geschwindigkeit von 1 km/h bzw. 2,1 km/h unterwegs sein.

 Nach Blinken darf weitergegangen werden
„Oft wird von Fußgängern angenommen, dass bereits beim Blinken des grünen Lichts die Fahrbahn vollständig gequert sein muss. Das stimmt allerdings nicht, denn grundsätzlich ist ein vollständiges Überqueren des Schutzwegs während der Grünphase nicht erforderlich. Nach dem Blinken des grünen Signals steht immer noch die Räumzeit zur Verfügung, die ein gefahrloses Verlassen des Schutzwegs ermöglicht“, will der Abteilungsleiter beruhigen.

Frau B. beruhigt das allerdings nicht. „Solange man gesund ist, geht sich das vielleicht aus. Ich schaffe es mit meinem Rollator nicht.“

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