Prozess in Innsbruck

Scheibe von Polizeiposten im Wahn eingeschlagen

Tirol
04.09.2024 06:00

Weil er unter anderem im Wahn die Scheibe einer Polizeiinspektion in Innsbruck eingeschlagen hat, musste ein geistig kranker Mann (41) auf der Anklagebank des Innsbrucker Landesgerichtes Platz nehmen. Er konnte sich aber an kaum etwas erinnern.

Gleich an zwei Tagen – im September 2023 und im Jänner 2024 – war der 41-jährige Afghane in Innsbruck ausgerastet. Erst stieß er am Hauptbahnhof Motorräder um, dann schlug er mit einem Stein das Fenster einer Polizeiinspektion ein.

In beiden Fällen lieferte er sich im Anschluss heftige körperliche Auseinandersetzungen mit Polizisten – Tritte und Schläge inklusive.

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Ich habe das getan, weil ich Hilfe brauchte. Ich habe zuvor Stimmen gehört und deshalb Angst bekommen.

Der 41-Jährige vor Gericht

Kaum Erinnerungen an die beiden Taten
An die Tat im September konnte sich der Mann auf Nachfrage von Richter Paul Menardi überhaupt nicht mehr erinnern, bei der zweiten Tat wusste er lediglich noch, dass er die Scheibe eingeschlagen hatte. „Ich habe das getan, weil ich Hilfe brauchte“, argumentierte der Mann vor dem Schöffensenat. Er habe zuvor „Stimmen gehört“ und deshalb „Angst bekommen“.

Psychischer Zustand hat sich „stark gebessert“
„Der Mann leidet unter einer Form von Epilepsie und damit einhergehend zudem unter einer wahnhaften Störung“, betonte ein Gutachter. Die Stimmen, die er dadurch höre, seien massiv und forderten ihn zum Teil auf „sich umzubringen“. Dieser Zustand habe sich in der Psychiatrie allerdings „stark gebessert“, betonte der Verteidiger des Mannes, „mein Mandant ist gegenwärtig gut eingestellt.“

Strenge Auflagen für Probezeit
Dies nahm auch das Gericht zur Kenntnis. Der Mann wird auf eine Probezeit von fünf Jahren nicht in einem ebensolchen Zentrum untergebracht. Jedoch unter strengen Auflagen: Er muss sich etwa weiterhin einer umfassenden Psychotherapie unterziehen, seine Medikamente unbedingt nehmen, regelmäßig Blutspiegelkontrollen übermitteln sowie nachweislich in Hinblick auf Alkohol und Kokain abstinent leben.

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