Märtyrertod propagiert

Teilbedingte Haft für mutmaßlichen IS-Anhänger

Oberösterreich
29.08.2024 13:15

Wegen terroristischer und krimineller Vereinigung musste sich am Donnerstag ein 20-jähriger russischer Staatsbürger aus Linz verantworten. Er soll auf Social Media die Terrororganisation IS verherrlicht und verbreitet haben – er spricht davon, nur „richtiges“ Wissen über den Islam in Umlauf gebracht zu haben.

Mit einem freundlichen „Gruß Gott“ betritt der 20-jährige Angeklagte den Verhandlungssaal am Landesgericht Linz. Er selbst bezeichnet sich als gläubigen Muslimen, trägt den typischen Bart und das knöchelfreie Beinkleid. Für ihn ist es nicht der erste Gerichtstermin, als Beteiligter an den Halloween--Ausschreitungen 2022 in Linz wurde der junge Mann bereits zu einer 6-monatigen bedingten Haftstrafe verurteilt.

Tausende Follower
Am Donnerstag musste er sich wegen terroristischer Vereinigung verantworten. Auf Instagram, TikTok und Telegram soll er von September 2021 bis Juni 2023 Fotos und Videos verbreitet haben, auf denen der IS verherrlicht wird. Aufgefallen ist der Angeklagte erstmals dem deutschen Bundeskriminalamt, das die österreichischen Behörden informiert hatte.

Märtyrertod verherrlicht
Inhalt der Postings: Märtyrertod, Predigten – teils hinterlegt mit der IS-Flagge oder verbotenen Liedern. Der Text ist nichts für schwache Nerven: „Wir bauen unsere Festungen aus Schädel“ oder „Die Ungläubigen rösten, braten, kaputt machen“ ist auszugsweise zu hören.

Text von Liedern nicht verstanden
„Ich habe nur das verbreitet, was in Koran und Sunna steht oder was ich aus Predigten weiß“, so der Angeklagte zum Richter. Die IS-Flagge hätte er nicht bemerkt, die verbotenen Lieder nicht gekannt bzw. deren Inhalt nicht verstanden, da sie auf Arabisch waren. Außerdem: „Das waren Tausende Posts, da kann schon mal was drunter rutschen.“

15 Monate Haft
Das Schöffengericht verurteilte den 20-Jährigen wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt. Er soll Strafaufschub bekommen, wenn er an einem Deradikalisierungsprogramm erfolgreich teilnimmt, was der Beschuldigte zusagte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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