Zu Unrecht!

Silvesternacht endet für junge Männer vor Gericht

Gericht
18.07.2024 07:00

„Das sind keine Randalierer, keine Raufer. Sie sind nicht die übliche Klientel“, beschreibt die Verteidigung die vier Freunde, die im Landesgericht Korneuburg sitzen. Ein Polizeibeamter wirft ihnen vor, zu Silvester 2024 ordentlich Widerstand geleistet zu haben. Was aber nicht ganz stimmen dürfte ...

„Keiner hat den Polizisten berührt“, sagen vier junge Männer im Landesgericht Korneuburg (NÖ) einhellig. Dennoch sitzen sie nun wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt auf der Anklagebank.

Polizeieinsatz wegen Böllerwürfen
In der Silvesternacht 2024 gerieten sie völlig arglos in einen Polizeieinsatz. Der gar nicht ihnen, sondern einer anderen Jugendgruppe galt, die Böller in Briefkästen und Mistkübeln im niederösterreichischen Strasshof an der Nordbahn explodieren haben lassen. „Wäre nicht einer von den Angeklagten davon gerannt, hätten wir uns alle nie kennengelernt“, bringt es Verteidiger Normann Hofstätter auf den Punkt.

Polizeibeamter sei „in seinem Element gewesen“
Warum er das gemacht hat, möchte der Richter vom 23-Jährigen wissen: „Das weiß ich nicht mehr. Das war so ein Reflex“, antwortet er. Jedenfalls lief ihm ein Beamter hinterher, warf ihn von hinten zu Boden. „Das war ein richtiger Rugby-Tackle. Er ist irgendwie voll in seinem Element gewesen“, erinnert sich der Erstangeklagte (24).

Die Anwälte Andreas Strobl und Norman Hofstätter (li.) verteidigen zwei der Angeklagten und ...
Die Anwälte Andreas Strobl und Norman Hofstätter (li.) verteidigen zwei der Angeklagten und erreichen Freisprüche.(Bild: Pratschner Sophie)

Was danach passiert sein soll, entspreche nicht mehr der Wahrheit, sind sich die Anwälte Andreas Strobl und Normann Hofstätter sicher. Der betroffene Polizist wirft den vier Freunden nämlich vor, sie hätten ihn danach mehrmals heftig gestoßen – Widerstand geleistet. „Keiner ist auf den Polizisten losgegangen“, beteuern sie aber alle. Diskussionen hätte es freilich gegeben, Hofstätter räumt sogar ein „provokantes Verhalten durch die Angeklagten“ ein. Jedoch keine Gewalt.

Video und Zeugin entlasten die Angeklagten
Nachdem ein Video von dem Vorfall gezeigt und eine unabhängige Zeugin, die die Szene von ihrem Haus aus beobachtet hatte, befragt wurde, muss auch der junge Polizist vor Gericht zugeben: Er war mit der Situation massiv überfordert, könnte überhaupt nicht mehr sagen, wer ihn wie gestoßen hätte. Also gibt es nicht rechtskräftige Freisprüche für die vier Freunde. 

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