Laut der Zeitung "Jyllands-Posten" hatten die Juristen mit 2 zu 1 festgestellt, dass der Kleine nicht zur Mutter nach Österreich gebracht werden muss. Der Zeitung zufolge hatte einer der Richter des Östre Landsret (Östliches Landesgericht) mit Sitz in Kopenhagen die Auffassung vertreten, dass der Bub bisher in Österreich gelebt habe und sich der Vater des Buben durch die Rückholung des Buben von Graz nach Dänemark im April dieses Jahres einer ungesetzlichen Handlung schuldig gemacht habe. Dieser Richter habe auch gemeint, dass der Vater im Gegensatz zur Haager Kindesentführungskonvention gehandelt habe.
Mutter hat wenig Hoffnung auf faires Verfahren
Die Mutter will sich nun an das dänische Höchstgericht wenden, obwohl sie - wie sie in einer E-Mail an mehrere Medien am Samstagabend ausführte - glaubt, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass sie eine faire Verhandlung bekommen werde. Es sei auch eine Schande für ein europäisches Land, dass das Kind einem der "brutalen Entführung" schuldig gesprochenen Mann (der Vater hat gegen das österreichische Urteil berufen, Anm.) überlassen werde, so die Mutter. Die dänische Justiz habe sich auch seit dem Antrag auf Rückführung des Buben - den die Mutter im April gestellt hatte - acht Monate Zeit gelassen, so die Frau am Samstagabend.
Der Vater des Buben hingegen zeigte sich zufrieden und betrachte den Spruch als ein "großes Weihnachtsgeschenk", wurde er in "Jyllands-Posten" zitiert, die sich auf seinen Sprecher Janus Bang beruft. In der Zeitung wurde auch festgestellt, dass der Streit eine öffentliche Angelegenheit geworden sei, weil beide Parteien der Presse gegenüber Erklärungen über den Fall gegeben hatten.
Kind im April der Mutter entrissen
Olivers Vater hatte den Buben hatte am 3. April dieses Jahres gemeinsam mit einem immer noch unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entrissen und ihn nach Dänemark gebracht. Nach der Tat des Vaters hatte die Rechtsvertretung der Mutter bei den Justizbehörden einen Antrag auf Rückführung des Kleinen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt. Im diesbezüglichen Verfahren im September in Helsingör war gegen das Ansinnen der Mutter entschieden worden.
Der dänische Vater selbst war eine Woche später in Graz - bei freiem Geleit - zwei Tage vor Gericht gestanden: Er wurde wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und meldete sofort Berufung an.
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