Zur Produktion von Mund-Nasen-Schutz- und FFP2-Masken hatten die Lenzing AG und die Palmers Textil Aktiengesellschaft in der Corona-Pandemie ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot gab‘s nun eine Geldbuße für den Fasererzeuger aus Oberösterreich – in Höhe von 75.000 Euro.
Vergangene Woche hatte die Brau Union Österreich für Aufregen gesorgt, weil die Bundeswettbewerbsbehörde einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht gestellt hatte.
Am Dienstagvormittag gab‘s dann für die Lenzing AG in einer anderen Causa bereits Post vom Kartellgericht. Der Fasererzeuger fasst eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro aus, während das Verfahren gegen Palmers noch nicht abgeschlossen ist.
Der Hintergrund der Buße ist die Gründung der Hygiene Austria, die Lenzing und Palmers der Bundeswettbewerbsbehörde am 11. Mai 2020 gemeldet hatten. Der Zusammenschluss wurde mit 26. Mai 2020 freigegeben. Dann kam aber heraus, dass die beiden Firmen bereits vorab operative Handlungen gesetzt hatten, was wiederum nun eine Strafe fällig machte.
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