Peinlicher Fauxpas

480 Personen irrtümlich FH-Studienplatz zugesagt

Nachrichten
13.06.2024 22:07

Aufgrund eines technischen Fehlers hat die Fachhochschule Wien der WKW irrtümlich Studienplatzzusagen an 480 Personen verschickt, die sie tags darauf wegen der begrenzten Zahl an Plätzen wieder zurückziehen musste. Die Betroffenen stehen nun auf einer Warteliste.

An den Fachhochschulen gibt es für jeden Studiengang nur eine beschränkte Zahl an Plätzen, für die man sich in einem Aufnahmeverfahren bewerben muss.

Irrtümliche Zusage
In dem Mail mit der irrtümlichen Zusage wurden die Bewerber aufgefordert, sich binnen vier Tagen offiziell anzumelden und die Studiengebühr zu überweisen, da der Platz sonst an die nächsten auf der Warteliste vergeben werde.

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„Von den 480 EmpfängerInnen des Korrektur-E-Mails hatten nur 35 den irrtümlich angebotenen Studienplatz im Online-Bewerbungsportal bereits angenommen und die Studiengebühr eingezahlt“, 

Aussendung der FHWien der WKW

FH reagierte bereits
„Von den 480 EmpfängerInnen des Korrektur-E-Mails hatten nur 35 den irrtümlich angebotenen Studienplatz im Online-Bewerbungsportal bereits angenommen und die Studiengebühr eingezahlt“, hieß es in einer Aussendung der FHWien der WKW am Donnerstagabend. Nur „wenige“ dieser 35 Bewerber hätten angegeben, Studienplätze sofort an anderen Hochschule abgesagt zu haben.

Anzahl der Studienplätze begrenzt
Einen Platz zusichern können sie den abgelehnten Personen nicht, weil es für jeden Bachelor- und Master-Studiengang nur eine bestimmte Anzahl an staatlich finanzierten Studienplätzen gebe, hieß es in einem „Kurier“-Bericht. Stattdessen empfiehlt die FH, die anderen Hochschulen über die fälschliche Zusage zu informieren.

Inzwischen seien zudem einige Betroffene – unabhängig vom Vorfall – von der Warteliste nachgerückt und hätten ein tatsächliches Studienplatzangebot erhalten, so die FHWien der WKW. Sie rechnet damit, dass dies bei noch mehr Bewerbern der Fall sein wird.

Bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) sind bisher noch keine Beschwerden zu der Causa gelandet. Dort rät man den Betroffenen, sich an die hauseigenen Juristen zu wenden.

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