Notorischer Langfinger

Gestohlene Gartenmöbel am Balkon aufgestellt

Oberösterreich
02.06.2024 10:30

Nach dem Diebstahl von einem E-Bike konnten einem 18-jährigen Amtsbekannten auch der Diebstahl von einem Fußballtrikot und Gartenmöbel nachgewiesen werden. Der notorische Langfinger aus OÖ hatte die gestohlenen Möbel am eigenen Balkon platziert. Der Jugendliche zeigte sich geständig, möchte jetzt eine Therapie starten.

Geklärt werden konnte der Diebstahl eines E-Bikes, eines Fußballtrikots und von Gartenmöbeln durch Beamte der Polizeiinspektion Obernberg am Inn. Die Tat ereignete sich am Abend des 25. Mai im Gemeindegebiet von Ort im Innkreis. Dabei stahl ein zunächst Unbekannter aus einem Keller ein E-Bike. Während der Ermittlungen kam ein Nachbar zu den Polizisten und teilte ihnen mit, dass er ein derartiges Elektrofahrrad soeben in der Nähe eines örtlichen Supermarktes gesehen habe.

In Widersprüche verwickelt
Als die Ermittler zum Geschäft kamen, befand sich gerade ein 18-jähriger Ortsansässiger beim Fahrrad. Dieser verstrickte sich in Widersprüche und wurde von den Beamten vorübergehend festgenommen, nachdem der Geschädigte sein Fahrrad eindeutig wiedererkannt hatte. Bei seiner Einvernahme zeigte sich der 18-Jährige vollinhaltlich geständig. In den Tagen darauf meldeten sich zwei weitere Nachbarn, die anzeigten, dass bei ihnen im selben Zeitraum ebenfalls etwas gestohlen worden sei.

Nachschau bei Amtsbekannten
Von einem im Erdgeschoss gelegenen Balkon verschwand ein Fußballtrikot vom neuen deutschen Meister Bayer Leverkusen und aus einem Vorgarten kamen Gartenmöbel abhanden. Bei einer Nachschau an der Wohnadresse des amtsbekannten 18-Jährigen fanden die Polizisten sowohl das Fußballtrikot als auch die Gartenmöbel, welche der 18-Jährige auf seinem Balkon platziert hatte.

Auch Drogen gefunden
Zudem stellten sie eine geringe Menge an Cannabiskraut und Suchtmittelutensilien sicher. Bei der neuerlichen Einvernahme zeigte er sich auch hierfür geständig und beteuerte, sich in Therapie begeben zu wollen. Er wurde auf freiem Fuß angezeigt und die gestohlenen Gegenstände wieder an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgebracht.

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