Auf Bewährung
Sieben Tote: Käsehersteller bleibt auf freiem Fuß
Zwischen 2018 und 2020 erkrankten 34 Menschen an Produkten der mittlerweile geschlossenen Käserei in Steinberg in der Schweiz. Sieben Personen kamen gar ums Leben. Am Mittwoch wurde jetzt der Käsehersteller wegen mehrfach fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Zudem wurde der Angeklagte wegen mehrfacher Körperverletzung und Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht Schwyz verhängte eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, und eine Geldstrafe in der Höhe von umgerechnet 9760 Euro. „Auf Bewährung“ bedeutet, dass der Verurteilte seine Strafe nicht im Gefängnis verbüßen muss, sondern unter bestimmten Auflagen auf freiem Fuß bleibt. Ein Widerruf ist möglich, wenn weitere Straftaten begangen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Listerien bei Inspektion entdeckt
Die Listerien waren im Mai 2020 bei einer Inspektion in der Käserei in Steinerberg entdeckt worden. Die Abnehmerinnen und Abnehmer wurden daraufhin aufgefordert, die Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Eine wissenschaftliche Analyse brachte schließlich auf die Spur früherer Erkrankungen.
Listerien sind Bakterien. Eine Erkrankung bricht meist innerhalb von zwei Wochen nach der Ansteckung aus, Symptome sind unter anderem Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen und Fieber. Schwere Krankheitsverläufe können vor allem bei Schwangeren, Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem auftreten.







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