Online-Bekanntschaft

Mordversuch-Anklage: „Opfer musste Qualen leiden“

Oberösterreich
17.04.2024 15:04

Ein 26-Jähriger wurde am Mittwoch am Welser Landesgericht unter anderem wegen Mordversuch angeklagt, weil er eine Internet-Bekanntschaft beim ersten Treffen drei Stunden lang gewaltsam festgehalten und sie mit einem Messer schwer am Hals verletzt haben soll. Er bestreitet eine Tötungsabsicht.

„Und dann kam ich ins Gefängnis. Das ist alles.“ So beendete der 26-jährige unter anderem wegen Mordversuchs Angeklagte – schmächtig, in weißem Hemd – am Mittwoch am Welser Landesgericht seine rund einstündige Erzählung auf Englisch, was aus seiner Sicht am 17. Oktober des Vorjahres passiert war. Die Kurzfassung: Viele Monate zuvor hatte der zuletzt in München wohnhafte Israeli auf einer Online-Spieleplattform eine damals 34-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck kennengelernt.

Die beiden verstanden sich gut, telefonierten viel per Video, es entstand eine Art Beziehung – bis sie im Dezember 2022 Schluss gemacht und die Verbindung nach nochmaligem Online-Kontakt im Frühjahr 2023 endgültig abgebrochen habe.

Messer, Seil und Klebeband im Gepäck
So weit decken sich die Erzählung des 26-Jährigen und jene der anklagenden Staatsanwältin noch. Dann gehen sie auseinander: Der Israeli behauptete, an besagtem 17. Oktober mit einem Mietauto nach OÖ gefahren und dort seine Internet-Bekanntschaft aufgesucht zu haben, um mit ihr zu reden.

Die Staatsanwältin hingegen sah einen Tötungsvorsatz gegen das Opfer, weil der 26-Jährige unter anderem Messer, Seil und Klebeband eingepackt hatte – und weil er die Frau mit dem Messer mehrmals verletzt habe, am schwersten mit einem neun Zentimeter langen Schnitt am Hals, bevor ihr die Flucht gelang und sie notoperiert wurde. Messer gegen Hals – dabei handle es sich laut Staatsanwältin zweifelsfrei um Mordversuch. Der Angeklagte wiederum will das Opfer im Gerangel nur unabsichtlich verletzt haben.

Staatsanwältin: Opfer litt Qualen
Vor dieser Messerattacke soll der 26-Jährige sein Opfer rund drei Stunden lang gewaltsam in dessen Wohnung festgehalten haben. Man könne sich nicht vorstellen, welche Qualen das Opfer erleiden musste, betonte die Staatsanwältin mehrmals.

Ins eingangs erwähnte Gefängnis, in U-Haft, kam der Israeli, als die Polizei ihn am Tag nach der Tat auf der Flucht schnappte. Zu den Anklagepunkten der schweren Nötigung und des Freiheitsentzugs zeigte er sich vor Gericht geständig, den Mordversuch stritt er ab.

Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt. Ein Urteil soll spätestens am Freitag gefällt werden.

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