In diesem Super-Wahljahr wird in Salzburg auf fast allen Ebenen gewählt. Den Auftakt machen am Sonntag Gemeindevertretung und Bürgermeister, danach folgen noch EU-Wahl und Nationalratswahl. Heute geht es um die bürgernächste Einheit im politischen System. Doch was können Bürgermeister und Gemeinderat eigentlich konkret entscheiden?
Die „Krone“ gibt einen Überblick: Die Gemeinden sind quasi für die Grundversorgung in den Orten zuständig. Das heißt, sie kümmern sich um Gemeindestraßen, Kanalisation, Müllabfuhr und Wasserleitungen. Dazu kommen noch Bildungs- und Sozialaufgaben. Die Gemeinden sind Schulerhalter von Volksschulen und Mittelschulen, kümmern sich um die Kinderbetreuung und betreiben in vielen Fällen Seniorenwohnhäuser.
Der Bürgermeister ist der oberste Vertreter der Gemeinde. Er – in nur 8 von 119 Salzburger Gemeinden gibt es eine Bürgermeisterin – führt nicht nur den Vorsitz im Gemeinderat, sondern ist auch erstinstanzliche Behörde bei vielen wichtigen Verfahren wie im Baurecht oder Straßenrecht.
Gemeindevertretung bestimmt über Ortsbild
Die Gemeindevertretung ist das Ortsparlament. Sie legt das Budget der Gemeinde fest und kann damit auch Schwerpunkte setzen. In diesem Gremium werden auch Beschlüsse über Projekte gefasst, die über die Pflichtaufgaben hinausgehen. Wie Spielplätze, Schwimmbäder oder Sportanlagen. Das Ortsparlament beschließt auch Flächenwidmungspläne und hat damit viel Einfluss auf das Landschaftsbild eines Ortes.
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