Entscheid in Innsbruck

Entscheidung gefällt: Leons Papa bleibt in U-Haft

Tirol
01.03.2024 09:51

Die Verteidigung von Leons Papa - er steht im Verdacht, seinen Sohn Ende August 2022 umgebracht zu haben - hat Anfang dieser Woche einen Antrag auf Haftentlassung eingebracht - die „Krone“ berichtete. Bereits Freitagfrüh fällte der Richter eine Entscheidung: Der 39-Jährige bleibt weiterhin in U-Haft, sein Anwalt will Beschwerde einlegen. 

In einer Pressekonferenz präsentierte Albert Heiss, Anwalt von Leons Papa, eine Reihe von „Ermittlungspannen“. Schützenhilfe erhielt er von Mathias Kapferer, Rechtsbeistand der Mama von Leon.

Aufgrund dieser „Pannen und Fehler“ habe er am 26. Februar einen Antrag auf Haftentlassung eingebracht, sagte Heiss am Donnerstag und betonte: „Der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten ist nicht mehr haltbar. Es gibt erhebliche Beweise für die Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten, die Motivlage wurde von den Behörden völlig falsch eingeschätzt.“ Er hoffe, dass die Details in die Entscheidung des Haftrichters „miteinfließen“. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck konterte diesen Vorwürfen - und zwar noch vor Beginn der Pressekonferenz. 

Antrag abgewiesen
Bereits am heutigen Freitag, also einen Tag später, wurde Leons Papa in der Früh dem zuständigen Haftrichter am Landesgericht Innsbruck vorgeführt. Die klare Entscheidung: Antrag abgewiesen, Leons Papa bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, weil der dringende Tatverdacht des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat nach wie vor gegeben ist. Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichtes Innsbruck, betont: „Die aktuellen Ermittlungsergebnisse wurden seitens des Haftrichters berücksichtigt.“

Nächster Haftprüfungstermin ist im Mai
Sein Anwalt kündigte an, Beschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck einzulegen. Der Haftprüfungstermin wird in zwei Monaten, also im Mai, stattfinden. „In der Zwischenzeit werden die Ermittlungen fortgesetzt“ betont Fink. Im Mai könnte auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck über die allfällige Anklage vorliegen. 

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