Ein Unterländer hat einer 35-jähriger Krankenschwester zwei Monate lang nachgestellt - worunter die Frau bis heute leidet. Am Donnerstag stand der Prozess am Landesgericht Feldkirch an.
Glaubt man den Angaben des Beschuldigten, dann wollte dieser nur wissen, ob es sich bei der attraktiven Frau um jene Dame handelte, die er vor 17 Jahren auf einem Konzert kennengelernt, jedoch wieder aus den Augen verloren hatte. Wer jetzt an eine Romanze denkt, irrt gewaltig. Denn in Tat und Wahrheit hatte der 59-Jährige die 35-jährige Krankenschwester vergangenes Jahr über Monate beharrlich verfolgt. Zunächst schickte er ihr einige E-Mails. Als die Frau nicht darauf reagiert, kreuzt er mehrmals wöchentlich im Krankenhaus auf, in dem sie arbeitet, wohl in der Hoffnung, die attraktive Dame dort anzutreffen.
Der Unterländer ließ sich nicht abwimmeln
Als dieses Vorhaben auch nicht fruchtet, ruft er beim Portier an und täuscht vor, die Krankenschwester privat zu kennen. Der Unterländer wird daraufhin durchgestellt. Nachdem sie tags darauf von dem Mann einen Blumenstrauß samt Karte auf ihrem Schreibtisch vorfindet, redet die Frau schließlich Tacheles mit dem Verehrer. „Ich habe ihm ganz klar gesagt, dass ich glücklich verheiratet bin und keine weiteren Avancen wünsche“, so das Opfer.
Doch der Angeklagte bleibt hartnäckig. Wieder meldet er sich telefonisch bei der 35-Jährigen. Diesmal geht der Ehemann der Frau ans Telefon und spricht ebenfalls Klartext. Schließlich erstattet das Paar Anzeige.
Mein Leben ist seither sehr eingeschränkt. Ich schließe mich im Büro ein. Ich war auch schon lange nicht mehr aus. Ich habe mittlerweile schon ein Problem damit, mein Namensschild zu tragen.
Das Opfer vor Gericht
Unter den Folgen der ganzen Geschichte leidet die Krankenschwester noch heute. „Mein Leben ist seither sehr eingeschränkt. Ich schließe mich im Büro ein. Ich war auch schon lange nicht mehr zum Essen aus. Ich habe mittlerweile sogar schon ein Problem damit, mein Namensschild zu tragen“, sagt die Frau unter Tränen aus.
Zum Abschied gab es noch ein klares „Nein!“
Auch wenn der Angeklagte der Ansicht ist, die Frau nicht beharrlich verfolgt zu haben, Staatsanwältin und Richter sehen das anders. Das nicht rechtskräftige Urteil: 720 Euro Geldstrafe, die Hälfte auf Bewährung. Dazu kommen noch 200 Euro an Verfahrenskosten. Am Ende der Verhandlung will es der Verurteilte dann doch noch wissen: „Waren Sie die Frau auf dem Konzert vor 17 Jahren?“ Die Antwort: „Nein!“
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