Ein Exekutivbeamter erlitt bei der Attacke durch die Frau Verätzungen an beiden Augen, er musste im Krankenhaus behandelt werden. Die geständige Sprayerin wurde dafür nun wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Die Strafe fiel milde aus, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Es klang nach einem Routine-Einsatz, endete für einen Polizisten (33) aber beinahe in einer Katastrophe, als er am 26. Juli in Linz eine Mieterin (31) wegen eines Nachbarschaftsstreits befragen wollte. Aus der Wohnung der Frau war laute Musik zu hören. In Begleitung eines Kollegen läutete er an und rief: „Machen Sie die Tür auf, Polizei!“.
Die 31-Jährige reagierte zunächst nicht. Nach einiger Zeit wurde aber die Musik abgedreht und die Wohnungstür ein Stück weit geöffnet. Dann zückte die Frau plötzlich eine Spraydose und sprühte dem Polizisten Lack ins Gesicht.
Der Beamte erlitt an beiden Augen Verätzungen, musste im Spital behandelt werden. Rechtliche Folge: Die 31-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Am Dienstag musste sie sich im Landesgericht Linz vor Richter Oliver Schoiswohl verantworten. Die psychisch angeschlagene Frau wurde dazu von Exekutivbeamten aus dem Neuromed Campus vorgeführt, wo sie aktuell untergebracht ist.
Lack statt Propangas
„Ich bekenne mich im Sinne des Strafantrages schuldig“, versicherte die Linzerin. Dann erklärte sie dem Richter, wie es zu dem schweren Übergriff kommen konnte.
„Ich bin damals von Rotterdam nach Linz überstellt worden, hatte eine ziemliche Wut, weil mein Handy gestohlen worden war“, so die Angeklagte. Außerdem habe sie die Lackdose mit einer Feuerzeuggas-Dose verwechselt. „Wenn man einem Menschen ins Auge sprüht, kann dieser blind sein“, gab Schoiswohl mahnend zu bedenken.
Schadenersatz
Das Urteil fiel schlussendlich milde aus: Sechs Monate bedingt – nicht rechtskräftig. Der Polizist machte eine Schadensersatzforderung von 1050 Euro geltend, die vom Richter anerkannt wurde.
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