Mit Fußballstickern

Mordverdächtige wollte Kinder in ihren Wagen locken

Österreich
26.06.2012 14:32
Eine 46 Jahre alte Grazerin hat am vergangenen Mittwoch versucht, zwei Buben in der Südsteiermark mit Fußballstickern in ihr Auto zu locken. Die Mutter der Buben konnte noch rechtzeitig dazwischengehen, die Frau verursachte wenig später einen Unfall mit Sachschaden und wurde von der Polizei gestoppt. Es stellte sich heraus, dass sie rund zwei Promille Alkohol intus hatte. Die Verdächtige war bis Anfang Juni in U-Haft gewesen, weil sie unter Mordverdacht gestanden war.

Die Frau war am Nachmittag des 20. Juni mit ihrem Pkw im Hof eines Anwesens in der Südsteiermark stehen geblieben, ausgestiegen und hatte den dort spielenden Söhnen der Familie im Alter von sechs und neun Jahren Sticker mit den Bildern von Fußballern angeboten. Weiters versuchte sie, die Kinder zum Einsteigen in ihr Auto zu bewegen. Als die Buben nicht reagierten, ergriff sie den Älteren der beiden. Da ging die Mutter dazwischen, die den Vorfall vom Balkon aus gesehen und sofort ins Freie geeilt war.

Die vorerst Unbekannte stieg in ihr Auto und fuhr davon, die Mutter alarmierte die Polizei und gab das Autokennzeichen durch. Wenig später verursachte die Gesuchte in Laßnitzhöhe im Bezirk Graz-Umgebung einen Unfall: Sie rammte einen Straßenbegrenzungspflock und wurde anschließend von der Polizei gestoppt.

Frau soll Freundin im Vollrausch getötet haben
Bei der Lenkererhebung stellte sich heraus, dass es sich um jene Frau handelt, die am 12. Dezember 2011 in einer Grazer Wohnung im Vollrausch ihre 67-jährige Freundin durch Tritte getötet haben soll (siehe Infobox). Gleich nach der Tat wurde die 46-Jährige festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Staatsanwalt Johannes Winklhofer sah in der Tat einen Mord und verfasste eine entsprechende Anklage, doch die Verteidigung legte Beschwerde ein. Dem Einspruch wurde vom Oberlandesgericht stattgegeben.

U-Haft nach Tat "im Vollrausch" begrenzt
Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die die Zurechnungsfähigkeit der Verdächtigen unter die Lupe nehmen sollen, wurden in Gang gesetzt. Inzwischen wurde die 46-Jährige aber auf freien Fuß gesetzt, da der Vorwurf der Begehung einer Straftat in unzurechnungsfähigem Zustand - etwa "in voller Berauschung" - nur als Vergehen gilt und bei einem solchen die U-Haft mit sechs Monaten begrenzt ist.

Man warte nun auf den Bericht der Polizei mit den Einvernahmen zu dem Vorfall in der Südsteiermark, so Staatsanwalt Hansjörg Bacher, der in den nächsten Tagen vorliegen soll. Auch die "Enderledigung" in der Mordverdachtsache stehe unmittelbar bevor, unter Umständen könnten beide Sachverhalte zusammen abgehandelt werden.

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