Umweltauflage

EU-Kommission lockert Vorgabe zu Brachflächen

Ausland
13.02.2024 17:41

Die EU-Kommission lockert eine Umweltauflage für Landwirtinnen und Landwirte (siehe Video oben). Per 1. Jänner wird rückwirkend die Vorgabe ausgesetzt, vier Prozent des Ackerlandes brachliegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen.

Stattdessen müssen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen und Erbsen beziehungsweise Zwischenfrüchte angebaut werden. In einem ersten Vorschlag war noch von sieben Prozent Ackerfläche für stickstoffbindende Pflanzen die Rede. Wie ein Sprecher der EU-Kommission mitteilte, sei die Vorgabe nach der Rücksprache mit EU-Staaten reduziert worden, um Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Die Mehrheit der EU-Staaten unterstützt das Vorhaben gar nicht. Die EU-Kommission kommt mit ihrem Plan jedoch Forderungen von Landwirtinnen und Landwirten entgegen, die in den vergangenen Wochen protestiert und dabei auch Umweltauflagen kritisiert hatten.

Umweltschutzorganisation: „Scheinlösung“
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 spricht von einer „kurzfristigen Scheinlösung.“ „Diese Entscheidung kurz vor der EU-Wahl dient wohl nur der kurzfristigen Beruhigung der Bauern und Bäuerinnen und geht auf Kosten der Gesellschaft und der Umwelt“, sagte Landwirtschaftssprecherin Brigitte Reisenberger.

Die Brachflächen spielen laut ihr eine entscheidende Rolle für Böden, die Produktivität der Landwirtschaft und die Biodiversität. „Sie verbessern die Bodenfruchtbarkeit und bieten notwendige Lebensräume zum Erhalt der Artenvielfalt. Das Einackern der Brachen ist verantwortungslose Politik auf Kosten unser aller Zukunft.“

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