4000 Euro weg

Abgebranntes Auto: Käufer bleibt auf Kosten sitzen

Oberösterreich
20.01.2024 09:00

Ein gebrauchter Mazda 6 ging auf der Westautobahn nahe Laakirchen (OÖ) in Flammen auf. Der Besitzer hatte sich das Auto nur 20 Minuten vorher gekauft. Die investierten 4000 Euro dürften für den 38-jähriger Mann, der in Wien lebt, weg sein. Warum, erklärt eine Juristin des ÖAMTC.

Dieses „Schnäppchen“ geht vermutlich in die Kategorie Fehlkauf ein. Ein 38-jähriger Syrer fuhr Donnerstagabend extra von Wien in den Bezirk Gmunden, um dort einen gebrauchten Mazda 6 zu erstehen. Preis: knappe 4000 Euro. Dann machte sich der Fahrzeugbesitzer auf den Rückweg - er kam aber nicht weit. Denn auf der Westautobahn, im Gemeindegebiet von Laakirchen, bemerkte der 38-Jährige plötzlich Rauchentwicklung im Motorraum.

Auto in Vollbrand 
Der Lenker hielt sofort an und wählte den Notruf. Fünf Minuten später kamen zum Rauch auch noch Flammen. Und als die Feuerwehr eintraf, stand das „neue“ Auto bereits in Vollbrand. Vom Mazda blieb nicht viel übrig: „Auch der Innenraum ist ausgebrannt, das Auto ist ein Totalschaden“, berichtet Kommandant Jürgen Sturm vom Einsatz. Die Florianis der Feuerwehren Laakirchen und Steyrermühl löschten den Pkw unter schwerem Atemschutz.

Der 38-jährige Lenker blieb unverletzt, war aber geschockt: „Er war perplex, stand komplett neben sich“, erzählt Feuerwehrkommandant Sturm. Kein Wunder: Statt mit einem neuen Pkw stand der Mann mitten auf der Westautobahn mit einem Fahrzeugwrack da.

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Man sollte ein gebrauchtes Auto vorher mit einer Kaufüberprüfung kontrollieren lassen, um zu sehen, welche Mängel vorhanden sind.

Corinna Hotz, Juristin des ÖAMTC 

Haftpflicht zahlt nicht
Den Kaufpreis zurückzubekommen, dürfte schwierig werden. „Jedes Auto muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die deckt aber nur Schäden ab, die vom Auto verursacht werden“, sagt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz. Schäden am Wagen selbst werden, wenn, dann von einer Kaskoversicherung erstattet. Aber: „Wenn im Motor etwas zu brennen anfängt, ist fraglich, ob das überhaupt ein versicherbares Ereignis ist“, so Hotz. Das hänge von der Polizze ab. Die größte Chance des 38-Jährigen: „Schauen, ob im Kaufvertrag etwas angefochten werden kann“, meint die Juristin, die empfiehlt: „Man sollte ein gebrauchtes Auto mit einer Kaufüberprüfung kontrollieren lassen.“

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