Tonnenweise Obst und Gemüse sollen zwei Angestellte eines Lebensmittelunternehmens abgezweigt, an einen dritten weiterverkauft haben. Der Schaden von über 100.000 Euro fiel der Geschäftsführerin aber fast ein halbes Jahr nicht auf. „Schlechte Geschäftsführung“, meint sogar die Staatsanwältin in Wien.
Untreue und Hehlerei - zwei Strafdelikte, die im Wiener Landesgericht regelmäßig verhandelt werden. Doch die Rahmenbedingungen sind im Prozess gegen drei Männer aus dem Kosovo außergewöhnlich: Sie sollen Avocados, Erdbeeren, Salat und Co. veruntreut haben.
Obst im Wert von über 100.000 Euro gestohlen?
Der 37-Jährige und der 47-Jährige waren bei einem Unternehmen, das mit Obst und Gemüse handelt, als Fahrer angestellt. In dieser Funktion sollen sie Lebensmittel abgezweigt und gewinnbringend an den Drittangeklagten weiterverkauft haben. Von Jänner bis Mai 2023 sei so immerhin ein Schaden von 117.034,66 Euro zustande gekommen.
Man soll hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Man muss sich genau anschauen, wer hier denn was gemacht hat.
Alexander Philipp, Verteidiger des Erstangeklagten (37).
Eine Summe, die laut Verteidiger Alexander Philipp auf keinen Fall nur seinem Mandanten zuzuschreiben ist. Der 37-Jährige sei in dem angeklagten Zeitraum mehrmals auf Urlaub gewesen, hätte gar nicht gearbeitet. Lediglich viermal habe er Ladungen mit Ware unerlaubt weiterverkauft. „Man soll hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Man muss sich genau anschauen, wer hier denn was gemacht hat“, fordert Anwalt Philipp.
„Das kommt sehr oft vor“
Und auch der Zweitangeklagte, verteidigt von Philipp Winkler, sieht sich für die horrende Menge an verschwundenem Obst und Gemüse nicht verantwortlich. Auch er lieferte Ware für das Unternehmen aus. Sein Anwalt Winkler weiß: „Den genauen Überblick über die Waren kann man nur schwer einschätzen.“ In vier Fällen Lebensmittel vom Erstangeklagten gekauft zu haben, gibt auch ein 33-Jähriger zu.
Sein Verteidiger Mirsad Musliu kritisiert: „Das ist ein Fall, wo man versucht, den Angestellten irgendetwas zur Last zu legen. Man kann nicht Leute im Strafverfahren nach dem Ausschlussprinzip verurteilen.“ Also fragt die Richterin genau nach - denn wie wohl der Großteil der Prozessbeteiligten gibt sie zu: „Ich kenne mich bei dem Geschäft mit Obst und Gemüse überhaupt nicht aus. Ich weiß ja nicht, vielleicht stiehlt am Großgrünmarkt jeder ein bisschen.“ - „Das kommt sehr oft vor“, bestätigt der Jüngste.
Eine Frage, die sich aber schnell auftut: Wie konnte dem Unternehmen fünf Monate lang nicht auffallen, dass Ware im Wert von über 100.000 Euro bestellt, aber nicht verkauft wurde? „Den Vorwurf muss ich mir jetzt wohl gefallen lassen“, so die Geschäftsführerin mit dem Vorhalt konfrontiert. Erst durch einen angeheuerten Detektiv kamen die Verluste auf. „Am Ende habe ich den Zweitangeklagten schon gefragt, wie kann das sein, dass wir so viele Avocados verkaufen?“, erinnert sich die Zeugin. Sogar die Staatsanwältin muss feststellen: „Das ist ja eigentlich eine schlechte Geschäftsführung.“
(1) Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Seine Befugnis missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.
(3) Wer durch die Tat einen 5000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Weil sich ein Zeuge, der Auskunft über die wohl dürftige Buchhaltung der Firma geben könne, im Moment in China befindet, wird der Prozess auf den 20. Februar vertagt.
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