Ein „Hatzerl“ dürfte Mitte Dezember den Unfall vor dem Altstadt-Tunnel ausgelöst haben. Am Vortag berichtete die Polizei von einer Wettfahrt in Maxglan. Trotz strengeren Strafen geben Bleifuß-Lenker weiter Vollgas.
Ich hörte bereits das Aufheulen eines Motors.„ Es sind die Worte eines Lenkers, der am Abend des 15. Dezember einen schweren Verkehrsunfall vor dem Neutor beobachtete. Davor sah er, wie zwei PS-Boliden - ein Mercedes und ein BMW - auf der zentralen und oft stark frequentierten Neutorstraße rücksichtslos das Gaspedal durchdrückten: Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, Rasen auf der Busspur, Überfahren einer roten Ampel. All dies erwähnte der Zeuge und merkte bei seiner Polizei-Aussage noch an: “Ich vermute, dass es sich um ein Straßenrennen handelte."
Es drohen Geldstrafen bis zu 5000 Euro und Führerschein-Entzug
Die Lenker der zwei Sportwägen waren stadtauswärts unterwegs. Ein schwarzer Audi wollte vor dem Neutor links einbiegen. Dieser Audi-Lenker und sein Beifahrer sahen noch, wie zuerst ein blauer BMW vorbeiraste, und danach der Mercedes mit überhöhtem Tempo daherkam: „Statt zu bremsen, drückte der Lenker auf das Gas und wollte über die Gegenfahrbahn ausweichen“, zitierte Rechtsbeistand Johannes Garstenauer die Angaben der zwei Männer im Audi. Diese wurden durch den Unfall verletzt und wandten sich für die rechtliche Hilfe an die Kanzlei Garstenauer.
Der Unfall hat den beiden Männern ganz schön zugesetzt. Einer der beiden klagt auch heute noch über Schmerzen.
Johannes Garstenauer zur „Krone“
Noch laufen in dem Fall die Unfall-Ermittlungen. Währenddessen beschäftigen andere Straßenrennen die Polizei: Erst am Wochenende stoppten Beamte zwei je 20-jährige Autofahrer, die sich mit mehr als 100 Stundenkilometer auf der Innsbrucker Bundesstraße duellierten.
Neben Geldstrafen bis zu 5000 Euro und Entzug des Führerscheins können solche illegalen Rennen auch vor dem Strafgericht Thema werden: „Wenn fahrlässig oder vorsätzlich andere gefährdet werden“, weist die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, auf die Paragrafen 89 und 177 StGB hin - Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Bei einer vorsätzlichen Tat könnte die Staatsanwaltschaft sogar das Auto beschlagnahmen lassen. Eine Maßnahme, die dank einer Gesetzesänderung ab heuer auch Raser treffen kann.
Übrigens: Für die Ermittler ist es durchaus schwierig ein Straßenrennen nachzuweisen. „Man braucht dazu Anhaltspunkte“, so Haslinger, die von Zeugen oder von Beweisen beispielsweise im Rahmen einer Handyauswertung spricht.
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