Nach Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Schruns steht dem Täter nun eine Einweisung in eine forensisch psychiatrische Anstalt bevor. Der Geisteskranke war zuvor in Frankreich aus einer Anstalt ausgebrochen.
Es geschah am 7. August vergangenen Jahres am helllichten Tag auf einem Waldweg in Schruns. Die 13-jährige Schülerin ist damals mit ihrem Fahrrad unterwegs, als der 29-jährige Franzose sie vom Sattel reißt, ins Gebüsch zerrt und vergewaltigt. Nach der schrecklichen Tat flüchtet der Mann zwar, kann jedoch wenig später in der Nähe des Tatorts verhaftet werden.
Schnell ist klar, dass es sich bei dem Peiniger um einen aus der Psychiatrie in Frankreich entflohenen Geisteskranken handelt, der aufgrund eines begangenen Sexualdelikts in seiner Heimat in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen worden war. An die Tat selbst kann sich der Betroffene nur „schwammig“ erinnern. „Ich war damals mit dem Fahrrad unterwegs. Wo, weiß ich nicht. Aber ich weiß, warum ich hier bin.“ Erklären könne er sich die Tat nicht. Nur so viel: Er habe sich schon eine lange Zeit davor ferngesteuert und kontrolliert gefühlt, sprich, Stimmen gehört.
Auch Mutter war geisteskrank
Er selbst sieht sich als eine Gefahr für andere und hält daher eine Einweisung zum Schutze aller für das Beste. In seinem Gutachten kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller zum Schluss, dass der 29-Jährige an paranoider Schizophrenie leidet, mit zuletzt manischen Episoden.
„Auch seine Mutter ist geisteskrank. Bereits im Alter von vier Jahren musste er psychiatrisch behandelt werden und leidet seit seiner Kindheit an ADHS. Dazu kommt noch eine Cannabisabhängigkeit“, schildert Haller die Vorgeschichte. „Als er ins LKH Rankweil eingewiesen wurde sagte er, er sei der Sohn des französischen Präsidenten.“
Einweisung ist fix
Für Haller steht fest, dass der Betroffene hochgradig gefährlich ist, wenngleich er bei der Tat im August unzurechnungsfähig war. So ergeht der Beschluss auf Einweisung in eine forensisch psychiatrische Anstalt.
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