KIM-Verordnung

Strenge Regeln bei Vergabe für Wohnkredite bleiben

Vorarlberg
03.01.2024 16:45

Finanzmarktaufsicht im Recht: Vorarlberger blitzte mit Antrag gegen strenge Regeln bei der Vergabe für Wohnkredit beim Verfassungsgerichtshof in Wien ab. 

Geht es ums Thema Wohnbau oder den Rückgang von Bautätigkeiten im privaten Bereich, wird lautstark über die KIM-Verordnung gejammert. Jene Spielregeln also, die seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) für eine Kreditaufnahme erstellt wurden und seit August 2022 gelten. Vorgesehen ist beispielsweise, dass Kreditkunden mindestens 20 Prozent an Eigenkapital für die Wohnbaufinanzierung mitbringen müssen. Auch darf die Rückzahlungsrate maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.

Für manche Häuslebauer ein Ding der Unmöglichkeit. Für die österreichischen Banken ein Unding, denn im Gegensatz zu den Banken im benachbarten Deutschland, wo andere Spielregeln gelten, dürfen sie keine Kredite vergeben. Die Konsequenz: einige Kunden sind inzwischen ins Ausland abgewandert.

Richter fanden kein Gehör
Diesen Weg wollte ein Vorarlberger, dessen Kreditantrag für den Kauf einer Wohnung abgelehnt wurde, allerdings nicht gehen. Er entschied sich für den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien. Bei dessen Richtern fand er allerdings kein Gehör. Mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg wurde sein Ansinnen abgelehnt. „Die FMA hat die Verordnung entsprechend dem im Bankwesengesetz (BWG) vorgesehenen Verfahren erlassen“, hieß es in einer Aussendung des VfGH am Mittwoch.

Der Verfassungsgerichtshof erinnerte in seiner Stellungnahme zu den verschärften Immo-Kreditregeln aber daran, dass die FMA verpflichtet sei, die Maßnahmen in Zukunft daraufhin zu prüfen, ob sie weiterhin notwendig seien, und sie gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben.

Genau dies wird seitens der Banken und der Immobilienwirtschaft immer wieder gefordert. Schließlich sind Immokredit-Vergaben und Bauaufträge ist seit Mitte 2022 stark zurückgegangen.

Finanzminister wünscht sich Änderungen der Verordnung
Auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wünscht sich Änderungen bei der KIM-Verordnung. Die Rahmenbedingungen hätten sich seit der Einführung geändert, sagte Brunner kürzlich. „Die Zinsentwicklung ist eine andere, die wirtschaftliche Situation ist eine andere und die Finanzmarkt-Stabilität ist nicht gefährdet.“

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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