Zweimal abgestimmt

Am Ende war es „Siuuu“-Ruf statt „Heil Hitler“

Oberösterreich
08.11.2023 07:00

Eishockey-Spieler musste sich wegen angeblicher NS-Parolen und Zeigen des „Deutschen Grußes“ vor Gericht in Wels verantworten. Geschworene mussten zweimal abstimmen, um zu einem Ergebnis zu kommen. Am Ende war Ronaldos Siegesruf entscheidend.

Nach der Jahreshauptversammlung eines Eishockey-Vereins am 25. März wollten neun Mitglieder noch in der Welser Innenstadt kräftig feiern. Gegen 3 Uhr früh wechselte die Gruppe ins „Kreuzbeisl“ am Stadtplatz, wo gerade ein Klassentreffen stattfand. Ein Eishockey-Crack (30) soll dort in Gegenwart von zwei Wienerinnen mehrfach „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gebrüllt haben. Das empörte die Frauen massiv.

Security geholt
Eine von ihnen forderte den mutmaßlichen NS-Propagandisten auf, „seinen Mund zu halten“. Der 30-Jährige soll sie dann bedrohlich am Arm gepackt haben. Elisabeth M. riss sich aber los und bat den Barkeeper, den Mann wegen der NS-Rufe des Lokals zu verweisen. Ein Security-Mitarbeiter kam, redete auf den Verdächtigen ein und erklärte den Frauen, dass der Aggressor sich nun benehmen werde.

Wieder blitzte Beschwerde ab
Als M. und ihre Freundin Stephanie I. vor dem Lokal darauf warteten, abgeholt zu werden, konnten sie offenbar durch die offene Eingangstür den Flur des Beisls einsehen. Beide wollen weitere „Sieg Heil“-Rufe des Mannes gehört haben. I., der es endgültig reichte, marschierte zurück und wandte sich erneut an den Security, der aber erklärte, nichts tun zu können.

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Der Angeklagte hat nur den ,Siuuu‘-Ruf von Cristiano Ronaldo praktiziert. Es gab auch keine Video-Aufzeichnung, die den ,Hitler-Gruß‘ bewiesen hätte.

Anwalt Lorenz Kirschner (Bild: Wenzel Markus)

Rechtsanwalt Lorenz Kirschner aus Wels

Der Verdächtige soll am Vorplatz auch den „Hitler-Gruß“ gezeigt haben. Die Frau alarmierte die Polizei. Auch der Lokalchef soll den Frauen erklärt haben, nichts mehr machen zu können, weil der Verdächtige das Beisl schon verlassen habe. Gegenüber der Polizei verhielt sich der 30-Jährige aggressiv, wurde ausfallend. Er leugnete die Vorwürfe, wurde aber wegen Verstoßes gegen das NS-Verbot angeklagt. Im Prozess blieb er (vertreten durch Lorenz Kirschner) dabei, weder NS-Parolen gebrüllt noch den „Deutschen Gruß“ gezeigt zu haben.

Zeugen hatten nichts gesehen oder gehört
Als Zeugen geladene Kollegen vom Eishockey-Verein erklärten - genauso wie der Barkeeper und der Security - nichts dergleichen gehört oder gesehen zu haben. Der 30-Jährige erklärte, nur Cristiano Ronaldos „Siuuu“-Ruf nachgemacht zu haben. Auf Videoaufzeichnungen war ausgerechnet die Zeit der mutmaßlichen Vorfälle nicht gespeichert.

Die Geschworenen stimmten zunächst für schuldig, erkannten allerding keinen Vorsatz. Die Folge: Nochmalige Rechtsbelehrung der Laienrichter samt zweiter Abstimmung. Das rechtskräftige Ergebnis: „Nicht schuldig!“

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